Im Zuge der Deutschen Einheit wurde für bestimmte Personengruppen (nach 1936 geboren) die bisherige Regelung aufgegeben, dass DDR-Flüchtlinge so behandelt werden als hätten sie ihr gesamtes Arbeitsleben in Westdeutschland verbracht. Den Betroffenen wurde zum Ausreisezeitpunkt die vollständige gesellschaftliche Integration versprochen. Darauf hatten sich rund 316 000 Betroffene verlassen. Viele Jahre später erhielten sie ihren ersten Rentenbescheid, und wurden bitter enttäuscht; denn 1993 gab es im Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz eine klammheimliche Änderung. Nun wurden die nach 1936 geborenen Übersiedlerinnen und Übersiedler und die DDR-Flüchtlinge rentenrechtlich wieder wie DDR-Bürgerinnen und -Bürger behandelt. Der bis 1993 bestehende Vertrauensschutz muss wieder hergestellt werden. Dies ist bis heute leider nicht gesehen. Um für dieses Recht zu streiten gingen am 13.04.2016 Bürger*innen in Berlin auf die Straße. Da DIE LINKE sich ebenfalls für dieses Ziel einsetzt und auch einen dementsprechenden Antrag (18/7699) in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, unterstützte ich diese Kundgebung durch meine Anwesenheit.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022