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Matthias W. Birkwald

Eine Rente zum Leben

Die Solidarische Rentenversicherung für einen sicheren Lebensstandard und gegen Armut im Alter

19.09.2012

Vorgestellt am 19. September 2012 von den Vorsitzenden von Fraktion und Partei DIE LINKE, Gregor Gysi, Katja Kipping und Bernd Riexinger

1. Lebensstandardsicherendes Rentenniveau wieder herstellen

Das Rentenniveau muss so hoch sein, dass es langjährigen Beitragszahler_innen auskömmliche Renten gewährleistet und den Lebensstandard im Alter sichern kann. Es darf deshalb nicht weiter gesenkt, sondern muss wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Die ungerechten Abschläge für Erwerbsgeminderte müssen ebenso gestrichen werden wie die Rente erst ab 67.
Die Angleichung der ostdeutschen Renten an das Westniveau ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und muss stufenweise innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen.
Eine gute Rente ist nicht ohne gute Arbeit zu erreichen. Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik müssen deshalb zusammengedacht und zusammengebracht werden. Prekäre Beschäftigung muss eingedämmt, ein flächendeckender Mindestlohn von 10 Euro muss eingeführt werden.

2. Solidarische Rentenversicherung einführen

Wir wollen, dass künftig alle Erwerbstätigen, Erziehenden, Pflegenden, Erwerbslosen in die gesetzliche Solidarische Rentenversicherung einbezogen werden. Das stärkt den Charakter der gesetzlichen Rente als Ersatzleistung für Erwerbseinkommen und zugleich als Solidarsystem. Die Beitragsbemessungsgrenze muss in einem ersten Schritt angehoben werden und mittelfristig ganz entfallen. Zugleich wird der damit verbundene Anstieg der höchsten Renten abgeflacht. Das stärkt die finanzielle Basis der gesetzlichen Rente.

3. Den Solidarausgleich stärken

Kindererziehungszeiten müssen auch für vor 1992 geborene Kinder in voller Höhe gezahlt, Beiträge für Langzeiterwerbslose müssen erneut geleistet, niedrige Entgelte durch die Rente nach Mindestentgeltpunkten aufgewertet werden.

4. Niemand darf im Alter unter die Armutsgrenze fallen – Solidarische Mindestrente einführen

Teilhabe darf auch im Alter nicht enden. Wir brauchen auch in der gesetzlichen Rente einen Mindeststandard, der ein Leben frei von Armut und in Würde ermöglicht. Deshalb will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente einführen, die sicher stellt, das kein Mensch im Alter ein Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgrenze hat. Die Solidarische Mindestrente ist ein universales soziales Netz für alle Seniorinnen und Senioren.

5. Solidarische Rente gerecht finanzieren

Rentenreformen sind teuer. Allein wer sie bezahlt, ist die Frage. DIE LINKE will den schleichenden Ausstieg der Arbeitgeberseite aus der Altersvorsorge stoppen, wie er mit der Riester-Rente begonnen hat und durch die Pläne der SPD, die betriebliche Alterssicherung auszubauen, fortgesetzt werden würde. Jegliche Form der Mindestsicherung im Alter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss dementsprechend auch gesamtgesellschaftlich, also durch Steuern finanziert werden.

E r l ä u t e r u n g e n

  • Ausgangslage:
    Beständig sinkende Renten für Neurentner_innen, steigende Zahlen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei den minijobbenden Menschen im Rentenalter haben eines gemeinsam: Sie sind die Vorboten einer neuen Altersarmut, die bis weit in die Mitte der Gesellschaft hineinreichen wird.
    Seit Jahren sinken die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei jenen, die neu in Rente gehen. So sind die Renten für Neurentner_innen, die eine langjährige Versicherungszeit aufweisen können, von 1021 Euro im Jahr 2000 um 6,7 Prozent auf 953 Euro im Jahr 2011 gesunken. Die Renten wegen voller Erwerbsminderung sanken noch drastischer: Von 738 Euro im Jahr 2000 um 14,1 Prozent auf 634 Euro im Jahr 2011. Das ist ein Betrag, der sogar unterhalb des Grundsicherungsniveaus für voll erwerbsgeminderte Menschen liegt (derzeit 642 Euro).
    Altersarmut ist bereits heute ein Problem. Denn immer mehr Rentner_innen sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Seit sie im Jahr 2003 in Kraft getreten ist, ist der Zahl der auf sie angewiesenen Rentner_innen um 60 Prozent gestiegen. Im Jahr 2003 gab es knapp 260.000 Betroffene, Ende 2010 waren es schon 412.000. Zwei Drittel davon waren Frauen.
    Doch das sind nur die offiziellen Zahlen. Würden auch jene hinzugerechnet, die eigentlich einen Anspruch hätten, ihn aber aus Scham nicht geltend machen, stiege die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter auf über eine Million.
    Das Grundsicherungsniveau für Ab-65-Jährige liegt bei 688 Euro. Armut verhindert es also nicht.
    Immer mehr Menschen gehen im Rentenalter einem Minijob nach. Unter den Ab-65-Jährigen ist die Anzahl der geringfügig Beschäftigten um 60 Prozent von 480.000 im Jahr 2000 auf 792.000 im Jahr 2011 gestiegen. Darunter sind 120.000 Minijobber_innen, die 75 Jahre und älter sind.
    DIE LINKE will diesen Trend stoppen. Wir wollen eine Rente, die im Alter den einmal erreichten Lebensstandard sichert und ein Leben frei von Armut gewährleistet.
  • Lebensstandardsicherendes Rentenniveau wieder herstellen
    Billige und willige Arbeitskräfte bei möglichst niedrigen Sozialausgaben waren das Ziel der vor zehn Jahren verabschiedeten so genannten Hartz-Gesetze. Sie brachten mit Hartz IV Regelsätze unterhalb der Armutsgrenze und die Pflicht, jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Minijobs tragen seitdem dazu bei, den Niedriglohnsektor auszudehnen und zu festigen. Sie sind eine Niedriglohn- und damit auch Altersarmutsfalle vor allem für Frauen. Auch Leiharbeit hat nicht zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt, sondern zu mehr Unsicherheit geführt.
    Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von mindestens zehn Euro die Stunde ist deswegen – das hat auch die Bundesregierung auf Anfrage bestätigt – nur die notwendige, aber längst nicht hinreichende Voraussetzung einer auskömmlichen Rente.
    Durch die rentenpolitischen Entscheidungen des vergangenen Jahrzehnts wird Altersarmut zu einem Massenphänomen: Vor gut zehn Jahren haben SPD und Grüne beschlossen, das Sicherungsniveau der Rente vor Steuern von knapp 53 Prozent im Jahre 2001 bis 2020 auf 46 Prozent und bis 2030 um ein Fünftel auf 43 Prozent abzusenken. Dieser historische Einschnitt ist eine wesentliche Ursache künftiger Altersarmut.
    2011 betrug das Sicherungsniveau vor Steuern 50,4 Prozent. Laut Rentenversicherungsbericht wird es im Jahr 2012 auf 49,8 Prozent absinken. Für Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von derzeit 2700 Euro pro Monat bedeutet das, dass sie statt zuvor 26 Jahre dann 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben müssten, um eine Rente über dem Grundsicherungsniveau von derzeit 688 Euro zu erhalten. Wer über Jahre hinweg ein unterdurchschnittliches Einkommen hat oder längere Zeit erwerbslos gewesen ist, wird dementsprechend kaum noch in der Lage sein, mit der gesetzlichen Rente das Grundsicherungsniveau zu erreichen.
    Damit langjährige Beitragszahlerinnen und -zahler auch in Zukunft eine auskömmliche Rente erhalten und nicht in die Grundsicherung rutschen, will DIE LINKE das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben.
    Die Rentenzahlbeträge sind seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken. Diese Entwicklung wird absehbar durch die Anhebung des Renteneintrittsalters (Rente erst ab 67) verstärkt werden. Die Rente erst ab 67 verlangt nicht nur eine aus heutiger Sicht unrealistisch lange Erwerbsphase. Sie straft jene, die es nicht bis zur auf das 67. Lebensjahr steigenden Regelaltersgrenze schaffen, mit maximal 14,4 Prozent statt bisher 7,2 Prozent Abschlägen von den monatlichen Rentenbezügen. Bereits heute muss knapp die Hälfte (48,2 Prozent) Aller, die neu in eine Altersrente gehen, Abschläge in Höhe von durchschnittlich 109 Euro verkraften. Die meisten älteren Menschen schaffen es nicht einmal bis 65 Jahre, geschweige denn länger zu arbeiten: Einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gehen nur ein Viertel (27,5 Prozent) aller 60- bis 64-Jährigen nach. Unter den 64-Jährigen sind es gerade mal 14,4 Prozent. Vollzeitbeschäftigt sind nicht einmal ein Fünftel (19,4 Prozent) der 60- bis 64-Jährigen und nicht einmal zehn Prozent (9,9 Prozent) der 64-Jährigen. Die Vollzeitbeschäftigungsquote für 64-jährige Frauen ist noch geringer. Sie liegt unter sechs Prozent (5,9 Prozent).
    DIE LINKE will die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr vollständig zurücknehmen.
    Mit der Riester-Rente sollte die durch die Absenkung des Rentenniveaus politisch gerissene Versorgungslücke geschlossen werden. Doch sozialpolitisch – und das heißt: vor allem für die Versicherten – ist die Riester-Rente ein Flop. Letztendlich erweist sich die Teilprivatisierung der Altersvorsorge als ein gigantisches Förderungsprogramm für die Versicherungswirtschaft: Seit 2002 brachte das Riester-Geschäft den Versicherern mehr als 36 Milliarden ein. Angesichts der Finanzmarktkrise ist eine weitere staatliche Subvention von privater Vorsorge bei gleichzeitigem Abbau der gesetzlichen Rente unverantwortlich.
    Die Riester-Rente ist nicht nur sozialpolitisch unsinnig, sondern sogar gefährlich. Denn sie gaukelt Sicherheit vor, wo keine ist. Das Drei-Säulen-Prinzip von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge ist gescheitert. Das hat jüngst das Institut für Makroökonomie und Konjunkturentwicklung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung mit seiner Studie „Auf den Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente“ nochmals eindrucksvoll dargelegt. Wir müssen jetzt die gesetzliche Rentenversicherung so wiederherstellen, dass sie den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Ohne ein ausreichendes Rentenniveau werden auch Menschen mit guten Löhnen keine guten Renten erhalten. Das weiß auch die SPD – und dennoch hält sie am Kurs des weiter sinkenden Rentenniveaus fest.
    DIE LINKE will die durch Steuern finanzierte Subvention der Versicherungswirtschaft beenden. Lebensstandardsicherung und Freiheit von Armut wird im LINKEN Rentenkonzept allein durch die Solidarische Rentenversicherung erreicht.
    Zum 01.07.2012 sind die Renten im Osten um 2,26 Prozent und im Westen um 2,18 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert ist damit für Ostdeutsche mit 24,92 Euro weiterhin um elf Prozent geringer als der Rentenwert für Westdeutsche (28,07 Euro). Das hat die bekannten bitteren Folgen: Nach 45 Jahren durchschnittlichem Verdienst erhalten Ostdeutsche 142 Euro weniger Rente als Westdeutsche. Damit wird die wirtschaftliche Lebensleistung der Ostdeutschen in der Rentenversicherung schlechter bewertet als die der Westdeutschen. Während dieser Abstand bisher immer geringer geworden ist, steigt er seit 2010 wieder an. Nach 20 Jahren „Sankt-Nimmerleins-Politik“ muss endlich der aktuelle Rentenwert Ost auf das Westniveau angehoben werden. Bei der Angleichung der ostdeutschen Renten auf das Westniveau geht es um Gerechtigkeit – und nicht um Almosen. Es muss gelten: Gleiche Rente für gleiche Lebensleistung!
    Bei Angleichung des Rentenwertes muss die bisherige rechnerische Hochwertung der Osteinkommen so lange beibehalten werden, bis in Ost und West für die gleiche Arbeit in gleicher Arbeitszeit der gleiche Lohn gezahlt wird. Denn die Löhne und Gehälter liegen nach wie vor ein Viertel unter denen im Westen. Zudem müssen Ostdeutsche für einen annähernd gleichen Lohn oft länger arbeiten und auf im Westen übliche Sonderzahlungen verzichten
    DIE LINKE will die ostdeutschen Renten schrittweise, aber so schnell wie möglich auf das Westniveau anheben.
  • Solidarische Rentenversicherung
    Künftig wird neben den bisher Pflichtversicherten, also u. a. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Kindererziehenden, Pflegenden, Erwerbslosen, jede und jeder Erwerbstätige – also auch Beamt_innen, Politiker_innen, Freiberufler_innen und Selbständige – in der (gesetzlichen) solidarischen Rentenversicherung pflichtversichert, sofern sie oder er am Stichtag nicht bereits in einem anderen Alterssicherungssystem obligatorisch versichert ist.
    Bei einigen, namentlich den Solo-Selbstständigen, steht der Schutz vor Altersarmut im Vordergrund. Bei anderen, namentlich den Beamt_innen, den Politiker_innen, den gut Bezahlten in den Freien Berufen, wird dabei eher ihr solidarischer Beitrag im Vordergrund stehen. Denn eine solidarische Versicherung aller, wie auch immer Erwerbstätigen, wird zwar ganz klar auf das Ziel der Status- und Lebensstandardsicherung ausgerichtet sein.
    DIE LINKE will den Kreis der in der gesetzlichen Rente Versicherten auf alle Erwerbstätigen ausweiten.
    Ohne eine zusätzliche Umverteilung wird es nicht gehen. Bisher müssen vom Bruttoeinkommen Beiträge bis zu einer bestimmten Obergrenze gezahlt werden: Diese Beitragsbemessungsgrenze beträgt derzeit in Westdeutschland 5.600 Euro im Monat bzw. 67.200 im Jahr und in Ostdeutschland 4.800 Euro im Monat bzw. 57.600 Euro im Jahr.
    DIE LINKE will die die Beitragsbemessungsgrenze zunächst erhöhen und dann mittelfristig abschaffen und den Anstieg der Rentenauszahlung ab einer bestimmten Höhe abflachen.
  • Der Solidarausgleich muss gestärkt werden
    Nicht nur die Rentenbeitrage, sondern auch die Rentenauszahlungen müssen solidarischer werden. In den meisten der OECD-Staaten ist das bereits heute der Fall. Renten aus geringen Erwerbseinkommen werden aufgewertet. Gemessen an der Ersatzrate für Geringverdiener_innen ist Deutschland unter den 34-OECD-Staaten das Schlusslicht. Doch auch Deutschland kennt, allerdings nur für Zeiten vor 1992, eine solche Aufwertung: die Rente nach Mindestentgeltpunkten. Mit ihr werden Rentenansprüche um das 1,5-fache auf bis zu Drei-Viertel des Durchschnittsverdienstes angehoben.
    DIE LINKE will die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ entfristen.
    Langzeiterwerbslosigkeit ist ein zentraler Faktor für Altersarmut. Bereits zum 01. Januar 2011 hat jedoch die Bundesregierung die letzen Reste der Beitragszahlung für Hartz-IV-Betroffene gestrichen. DIE LINKE will, dass für Hartz-IV-Betroffene wieder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden. Die Beiträge sollen auf der Basis des halben Durchschnittsverdienstes aus Steuermitteln entrichtet werden.
    Für Kindererziehung werden Müttern oder Vätern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet. Jedes dieser Jahre wird so bewertet, als hätten die Mütter oder Väter in der Zeit durchschnittlich verdient. Diese Regel gilt jedoch erst für ab 1992 geborene Kinder. Für bis 1991 geborene Kinder wird nur ein Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.
    DIE LINKE will, dass unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden.
    Darüber hinaus müssen die Beiträge für die Pflege von Angehörigen verbessert werden, damit Zeiten der oft langjährigen Pflege nicht zu Rentenlücken und Altersarmut führen, der Zeitraum der Bewertung von Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Rahmen der begrenzten Gesamtleistungsbewertung auf fünf Jahre erhöht und auf Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung ausgeweitet wird.
  • Solidarische Mindestrente: Niemand soll im Alter unter der Armutsgrenze leben müssen
    Wie auch am Arbeitsmarkt so brauchen wir in der Rente einen Mindeststandard. Und genauso wenig wie DIE LINKE eine Gesellschaft der Mindestlohnbezieher_innen will, will sie eine Gesellschaft der Mindestrentenbezieher_innen. Mindestlohn und Mindestrente sollen die unterste Grenze und mithin die Ausnahme sein. Doch wer bereits heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Arbeitslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, erreicht auch mit einem guten Rentenniveau keine Rente, die im Alter ein Leben frei von Armut ermöglicht.
    DIE LINKE fordert deshalb eine Solidarische Mindestrente, die sicher stellt, dass kein Mensch im Alter ein Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgrenze hat.
    Auf die Solidarische Mindestrente haben alle in Deutschland lebende Menschen auf individueller Basis und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche unabhängig von vorheriger Beitragsleistung einen Rechtsanspruch. Die Solidarische Mindestrente wird als Zuschlag oder im Einzelfall auch als Vollbetrag von der Rentenversicherung ausgezahlt. Sie ist steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft.
    Niemand muss erst sein kleines Eigenheim verkaufen oder gar sein letztes Hemd hergeben, um die Mindestrente zu erhalten. Die solidarische Mindestrente sieht selbstverständlich Freibeträge für Vermögen vor, die deutlich über die heutige Rechtslage hinausgehen. Das Schonvermögen entspricht der Summe, wie sie im Konzept der sozialen Mindestsicherung der Fraktion DIE LINKE. vorgesehen ist. Es ist damit deutlich höher als im heutigen SGB XII vorgesehen (aktuell nur 2.600 Euro). Die allgemeine Vermögensfreigrenze ist demnach auf 20 000 Euro pro Person anzuheben. Aktuelle Rechtslage ist zudem, dass für jede Person ein Betrag in Höhe von 750 Euro pro Lebensjahr (max. 48.750 Euro) für die Altersvorsorge freigestellt ist.
  • Solidarische Rente gerecht finanzieren
    Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie die wirksame Bekämpfung von Altersarmut durch die Solidarische Mindestrente – müssen auch gesamtgesellschaftlich, also aus Steuermitteln, finanziert werden. Die von der Arbeits- und Sozialministerin vorgeschlagene Zuschussrente ist also auch deshalb abzulehnen, weil sie hauptsächlich aus Beiträgen finanziert werden soll.
    Andere Maßnahmen, um Altersarmut vorzubeugen, können und müssen aus den Beiträgen finanziert werden. Dazu gehört die Abschaffung der ungerechten Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente. Damit würde die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung um 12 Prozent oder 76 Euro auf 710 Euro angehoben. Das wären immerhin 68 Euro mehr als das Grundsicherungsniveau für erwerbsgeminderte 18- bis 64-Jährige. Auch die angesichts der Arbeitsmarktlage Älterer vollkommen unrealistische und deshalb auf eine reine Rentenkürzung hinauslaufende Erhöhung der Regalaltersgrenze auf 67 Jahren könnte beitragsfinanziert zurückgenommen werden. Das ist nicht nur dringend nötig, sondern auch möglich. Aber nur dann, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht wie angekündigt weiter abgesenkt würden.
    DIE LINKE spricht sich deshalb strikt gegen die Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf dann 19,0 Prozent aus.
    Um ein strukturell armutsfestes und Lebensstandard sicherndes Rentenniveau zu finanzieren, müsste der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Dennoch müssten nach dem LINKEN Konzept die Arbeitnehmer_innen im Jahr 2030 einen geringeren Anteil ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge ausgeben als nach der derzeitigen Gesetzeslage vorgesehen ist: Lebensstandardsicherung kann nach dem herrschenden Drei-Säulen-Prinzip nur über Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich der Beiträge zu Riester- und betrieblichen Vorsorge erreicht werden. Für Arbeitnehmer_innen bedeutet das eine Gesamtbelastung ihres Bruttoeinkommens von derzeit der Hälfte des Rentenbeitragssatzes, also 9,8 Prozent, zuzüglich 4 Prozent Riester- und ungefähr 3 Prozent betrieblicher oder anderweitiger Vorsorge. Durch die staatliche Förderung reduziert sich die Riestervorsorge um 1 Prozentpunkt. In der Summe ergibt sich aktuell also eine Gesamtvorsorgebelastung von 15,8 Prozent. Arbeitgeber_innen müssen jedoch nicht nochmals die gleiche Summe dazutun, sondern nur die zweite Hälfte des Beitragssatzes zu gesetzlichen Rentenversicherung, also 9,8 Prozent, tragen. Zudem ist derzeit gesetzlich geregelt, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 maximal bis auf 22 Prozent steigen darf. Davon würden die Arbeitgeber 11 Prozent tragen. Für eine annähernd lebensstandardsichernde Altersvorsorge müssten Arbeitnehmer_innen dann 17 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Die Umstellung von der lebensstandardsichernde gesetzlichen Rente auf das Drei-Säulen-Modell brachte also eine Entlastung der Arbeitgeber_innenseite auf Kosten der Arbeitnehmer_innen.
    DIE LINKE will, dass künftig die lebensstandardsichernde Altersvorsorge wieder über die gesetzliche Rente erreicht wird.
    Selbst wenn jedoch der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene Beitragssatz bis 2030 auf 28 Prozent stiege (eher ist aber von einer Steigerung auf 24-26 Prozent auszugehen), führen die Beschäftigten damit immer noch besser als unter der herrschenden Rentenpolitik. Selbst bei einem deutlich höheren Rentenniveau müssten die Arbeitnehmer_innen dann nicht mehr für ihre Altersvorsorge ausgeben als bisher. Im Gegenteil: Da die Kosten für die Riester-Rente und andere private Vorsorgeprodukte, die heute ungefähr sechs Prozent des Bruttolohns betragen, entfielen, würde Arbeitnehmer_innen bei einem maximalen Beitragssatz von 28 Prozent genauso wie Arbeitgeber_innen 14 Prozent Beitrag zu entrichten haben. Das ist trotz höheren Beitragssatzes weniger als die heutigen 15,8 Prozent und weniger als die ab 2030 von der Regierung vorgesehenen 17 Prozent.
    Die SPD schlägt nun mit ihrem Rentenkonzept vor, das Rentenniveau weiter sinken zu lassen und stattdessen die betriebliche Altersvorsorge auszubauen. Lapidar erklärt die SPD die Beteiligung der Arbeitgeberseite an der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge zur Sache der Tarifpartner. Angesichts der laut IAB-Betriebspanel seit Jahren in Ost wie West sinkenden Tarifbindung ist das einfach nur zynisch. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Ostdeutschland arbeitet ohne Tarifvertrag, im Westen sind es knapp 40 Prozent. Die bereits vor Jahren von Infratest im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums festgestellte zunehmende Flucht der Arbeitgeberseite aus der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge würde sich bei Umsetzung der SPD-Pläne also noch verstärken.
    DIE LINKE will, das die Altersvorsorge solidarisch, und das heißt: im vollem Umfange paritätisch, finanziert wird.