Adoptiveltern, die ein vor 1992 geborenes Kind ab dem zweiten Lebensjahr adoptiert haben, profitieren nicht von der "Mütterrente". Dies ist einer Pauschalierungsregelung zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Mütterrente geschuldet von der mehrere tausend Adoptiveltern betroffen sind. Mit dem folgenden Antrag wollen wir eine weitere Gerechtigkeitslücke schließen, die durch das Rentenpaket entstanden ist.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022