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Matthias W. Birkwald

Verfassungsrechtliches Gutachten veröffentlicht: Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rente, Beitragsbemessungsgrenze darf angehoben und hohe Renten abgeflacht werden!! Interview mit Matthias W. Birkwald, 17. Mai 2021

Um die gesetzliche Rente zu stärken, will die Fraktion DIE LINKE mehr Menschen einbeziehen, die in die Rentenversicherung einzahlen. In einem ersten Schritt sollen das Bundestagsabgeordnete sein.

19.05.2021

linksfraktion.de: Warum will DIE LINKE Bundestagsabgeordnete in die Gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen? Was sind die wesentlichen Ziele?

Matthias W. Birkwald: Wir verfolgen mit diesem Antrag zwei Ziele.

Erstens: Die Bundestagsabgeordneten sind diejenigen, die über die Renten von 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern und über die Renten aller zukünftigen Rentnerinnen und Rentner entscheiden. Das sind insgesamt 77 Millionen Menschen in Deutschland. Deshalb ist es nur gerecht, dass die Bundestagsabgeordneten von den Entscheidungen, die sie treffen, auch selbst betroffen sind und nicht in einem privilegierten System verbleiben. Darin sind sich DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD, die FDP und sogar vereinzelte Unionsabgeordnete einig. FDP und Union wollen allerdings nicht, dass Abgeordnete in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden.

Der zweite Grund: Wir sind für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, das heißt alle Menschen mit Erwerbseinkommen, also auch Freiberufler:innen, Selbständige, Abgeordnete und im letzten Schritt auch die Beamt:innen sollen in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Mit den Bundestagsabgeordneten zu beginnen ist in diesem Zusammenhang auch ein wichtiger symbolischer Schritt. Die SPD befürwortet das übrigens immer dann, wenn sie in der Opposition ist und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sogar weit über eine Erwerbstätigenversicherung hinausgehen. Sie fordern eine Bürgerversicherung, so dass am Ende alle Einkommen, also auch Mieten und Zinsen verbeitragt werden würden. Das lehnen wir aus guten Gründen ab, da die Rente den wegfallenden Lohn im Alter ersetzen soll und das Prinzip der Bürgerversicherung in der Rentenversicherung zu Menschen mit sehr, sehr hohen Alterseinkommen führte, beispielsweise Aktienbesitzende und Vermieter:innen, und wir auf der anderen Seite nicht genug Geld hätten, die Erwerbsminderungsrenten deutlich anzuheben oder das Rentenniveau kräftig zu erhöhen.

Unabhängig davon gibt es drei demokratische Parteien, die für die Einbeziehung der Selbständigen, Freiberufler:innen, Bundestagsabgeordneten und Beamt:innen in die Gesetzliche Rentenversicherung streiten. Sämtliche Gewerkschaften und Sozialverbände ebenso! Es ist also eine Forderung, die sehr breit unterstützt wird. Es ist höchste Zeit, nun Nägel mit Köpfen zu machen. Dazu haben wir als erste Fraktion im Bundestag einen sehr konkreten Vorschlag vorgelegt.

linksfraktion.de: Wie sieht denn der Vorschlag konkret aus?

In einem ersten Schritt müssen die Bundestagsabgeordneten tapfer sein. Ihre Altersversorgung würde um bis zu 73 Prozent gekürzt werden, denn ab 01. Juli erhalten Bundestagsabgeordnete für ein Jahr Arbeit einen Anspruch von 250 Euro brutto im Monat an Altersversorgung und künftig wären es - unter den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen - nur noch gut 68 Euro brutto. Da das mit dem Grundgesetz kollidiert und nicht angemessen wäre, sollen die Mitglieder des Bundestages zukünftig zusätzlich über die VBLU genannte betriebliche Altersversorgung vorsorgen können; selbstverständlich nach exakt denselben Regeln, wie auch ihre persönlichen Mitarbeiter:innen dies bereits heute tun. Das hieße, dass sie dafür auch eigene Beiträge zahlen müssten.

Das ist aber nur der Anfang, denn wir wollen die Beitragsbemessungsgrenze in drei Schritten drastisch anheben: Zunächst auf das Doppelte, also auf dann 14.200 Euro monatlich und perspektivisch wollen wir sie ganz abschaffen.

Dann müssten Abgeordnete oder höhere Beamt:innen und sehr gut Verdienende entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das wäre nur gerecht, würde aber selbstverständlich auch zu höheren Renten führen.

Deshalb unser dritter Schritt. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das Äquivalenzprinzip, ist in der Mitte der Einkommen sehr sinnvoll. Wer mehr einzahlt, soll auch mehr Rente erhalten. Allerdings wollen wir aus guten Gründen zwei Mal davon abweichen. Für die Menschen mit den niedrigen Löhnen wollen wir eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente in Höhe von 1.200 Euro netto monatlich einführen, damit niemand in Altersarmut leben muss. Und Oben wollen wir eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ einführen, weil Bestverdienende nach unserem Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz auch in der Rente einen Solidarbeitrag leisten können und sollen. Damit erreichen wir, dass die Bestverdienenden - und damit auch die Bundestagsabgeordneten - auf einen Teil ihrer Rentenansprüche verzichten müssten Deshalb wollen wir diese sehr hohen Rentenansprüche im verfassungsgemäß höchsten Maße abflachen. Etwas einfacher und anschaulicher: Renten, die nach heutigen Werten über 3.200 Euro lägen, sollen mit jedem Beitragseuro mehr sehr viel geringer steigen. Mit den restlichen Beitragsgeldern soll dann beispielsweise dazu beitragen, das Rentenniveau insgesamt anzuheben. Damit stiegen auch alle kleinen und mittleren Renten.

linksfraktion.de: Aber dann sagen doch Kritiker:innen immer: Das ist nach Art 14 Grundgesetz verfassungswidrig!

Ja, in der Tat, diese Kritik gibt es und sie ist auch ernst zu nehmen. Genau deshalb haben wir ein verfassungsrechtliches Gutachten bei zwei Verfassungsrechtlern in Auftrag gegeben und zwar bei einem parteilosen und eher konservativen Verfassungsrechtler, der auch oft bei Bundestagsanhörungen als renommierter Sachverständiger auftritt, bei Professor Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer und bei dem Dozenten und Rechtsanwalt Dr. rer. publ. Sebastian Lovens-Cronemeyer, LL.M., einem Verfassungsrechtler aus der Praxis. Das Ergebnis hat mich erfreut und durchaus überrascht. Es gibt erstens gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Und es gibt zweitens keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wohl aber gegenüber einer kompletten Abschaffung.

Drittens ist auch die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze - und damit die Abflachung sehr hoher Renten - dann möglich, wenn sie gut begründet wird und mindestens die Hälfte der Rentenbeiträge weiter rentensteigernd wirkt, also eine Gegenleistung weiterhin gesichert ist.

Dies ist in unserem Modell der Fall und auch die gute Begründung für den Solidaranteil haben wir! Denn Besserverdienende können sich viel einfacher eine zusätzliche private Vorsorge leisten und es wäre nicht im Sinne der großen Mehrheit der gesetzlich Rentenversicherten, dass aus einer Million Euro Jahreseinkommen später einmal eine halbe Million Rente werden würde, die sie erarbeiten müssten. Wichtig ist nur, dass die Hälfte der Beiträge direkt rentenwirksam wird.

Das ist für uns ein tolles Ergebnis des Sachverständigengutachtens. So stärken wir die gesetzliche Rentenversicherung enorm und daran müssen sich jetzt die Kritiker:innen erstmal in der Bundestagsdebatte am Freitag, dem 21. Mai 2021 abarbeiten. Ich hoffe, sie werden das auch sachlich, informiert und kompetent tun. Ich freue mich drauf.

Das Gutachten von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer und RA Dr. rer. publ. Sebastian Lovens-Cronemeyer, LL.M. zur Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie zur drastischen Anhebung/Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Einführung einer „Beitragsäquivalenzgrenze“ in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier zum Download: