Am Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss auf Betreiben der LINKEN eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung statt. Beraten wird über den von Ihnen eingebrachten ANTRAG zur Vermeidung der Doppelverbeitragung von Versorgungsbezügen der betrieblichen Altersversorgung. Was hat es genau damit auf sich?
Matthias W. Birkwald: Seit Anfang 2004 unterliegen die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der Auszahlungsphase der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist etwa dann der Fall, wenn Beschäftigte über den Arbeitgeber eine Direktversicherung als Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben. Das heißt, man zahlt nicht nur den halben Satz wie zum Beispiel bei der gesetzlichen Rente, sondern auch noch die zweite Hälfte, die sonst der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung trägt.
Was ist aus Ihrer Sicht ungerecht daran, dass Rentnerinnen und Rentner auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge abführen müssen? Als Rot-Grün das GKV-Modernisierungsgesetz verabschiedete, wurde argumentiert, dass mit dieser Maßnahme die Unterdeckung der Krankenversicherung der bereits verrenteten Menschen verringert werden sollte. Schließlich fordert doch selbst DIE LINKE, dass Beiträge nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten entrichtet werden müssen.
An sich finden wir daran gar nichts verkehrt…
Aber?
….Mit der damaligen Neuregelung sollte eine Regelungslücke geschlossen werden. Während bereits vor der damaligen Reform auf regelmäßige Zahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt wurden, blieben einmaligeAuszahlungen einer Kapitalabfindung davon unberührt. Das haben viele auf Anraten ihrer Versicherung ausgenutzt, um die Beitragspflicht zu umgehen. Allerdings ist die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit der Beseitigung dieser Umgehungsmöglichkeit weit über das eigentliche Ziel hinausgeschossen. Die Neuregelung hat nämlich dazu geführt, dass die Versorgungsbezüge im Versicherungsfall auch dann zu verbeitragen sind, wenn auf die Versicherungsbeiträge zuvor bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden waren. Es kommt dann zur so genannten doppelten Verbeitragung. Mindestens genauso schlimm war aber, dass dies rückwirkend auch für die bereits abgeschlossenen Verträge galt und gilt.
Welche Folgen ergeben sich daraus für die Rentnerinnen und Rentner, wenn sie aus bereits verbeitragtem Lohn in der Auszahlungsphase noch einmal Beiträge aus ihren Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abführen müssen und was schlagen Sie vor, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?
Für die Betroffenen führt die Doppelverbeitragung regelmäßig zu einem bösen Erwachen. Die Empörung ist groß. Schließlich haben sich die Menschen zu Recht darauf verlassen dürfen, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Rahmenbedingungen für ihre betriebliche Altersversorgung nicht nach Kassenlage der Krankenversicherung verändert werden. Die erneute Verbeitragung in der Auszahlungsphase führt letztendlich dazu, dass ihre betriebliche Altersversorgung zum Minusgeschäft wird. Bei der doppelten Verbeitragung handelt es sich um nichts anderes als um eine kalte Enteignung! Deshalb musste zum Beispiel Peter Weber von seinen 21.874 Euro Betriebsrente nun 5.131 Euro an seine Krankenkasse zahlen, so ein Beispiel aus der Wirtschaftswoche vom 5.11.2015.
Wir wollen deshalb, dass die Bundesregierung diese Ungerechtigkeit umgehend beendet. Beiträge bei Versorgungsbezügen dürfen nur einmal anfallen. Entweder auf das Einkommen in der Ansparphase oder auf die Auszahlung der Versicherungsleistungen.
Nun wird ja von Seiten der Großen Koalition argumentiert, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf die Beiträge aus den Versorgungsbezügen angewiesen wäre, da ansonsten ein Milliardendefizit entstehen würde. Die Versicherten müssten dann diese über höhere Zusatzbeiträge ausgleichen.
Die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht erst seit dem Jahr 2004. Sie ist ein Dauerproblem und hausgemacht. DIE LINKE fordert deshalb seit Langem eine solidarische Gesundheitsversicherung, die auch Bürgerversicherung genannt wird. Ihr Prinzip: Alle zahlen auf ihr Einkommen ohne Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungsbeiträge. Die Beitragssätze könnten sinken und die Leistungen besser werden. Die solidarische Gesundheitsversicherung ist deshalb aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schlüssel, mit dem Gerechtigkeit im Sinne der Versicherten und des Gesundheitssystems hergestellt werden kann. Diesen Weg sollten wir in Zukunft einschlagen und nicht das Geld allein bei den Beschäftigten holen.
linksfraktion.de, 26. Januar 2016
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