Es geht zunächst darum, auf die schwierige soziale und finanzielle Lage der Betroffenen aufmerksam zu machen. Nachdem sich die Frauen durch alle deutschen und zuständigen europäischen Instanzen geklagt haben, liegt nun eine Beschwerde beim CEDAW-Ausschuss vor. Die Bundesregierung soll durch die Fragen erklären, welchen Handlungsbedarf sie sieht und welche Schritte in der Vergangenheit unternommen wurden, um die Überführungslücke im Rentenrecht für die betroffenen Frauen aufzuheben.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022