In dieser Kernaussage war ich mir mit den knapp 50 Teilnehmenden der Informationsveranstaltung ‚Hartz IV und kein Ende der Repressionsspirale‘ einig, zu der die Landesarbeitsgemeinschaft ‚Weg mit Hartz IV‘ der LINKEN NRW am 13.03.2016 in die Alte Feuerwache nach Köln eingeladen hatte.
Ebenso klar war die Übereinstimmung mit meinen Mitreferent*innen Prof. Dr. Ute Fischer von der FH Dortmund (2.v.l) und Prof. Dr. Christoph Butterwegge (r.) bei der von Jürgen Aust (Landesvorstand DIE LINKE, 1. v. l) und Agi Schwedt (Sprecherin der LAG, Mitte) kompetent moderierten Diskussion, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für eine sog. ‚Rechtsvereinfachung‘ kein Ende der Repressionsspirale bringen wird. Im Gegenteil: Mit der Ausdehnung der Rückforderungsansprüche bei sogenanntem ‚sozialwidrigem Verhalten‘ will die große Koalition das Sonderrechtsystem Hartz IV weiter verschärfen.
Meine Darstellung, dass DIE LINKE im Bundestag die bevorstehenden Debatten um die sogenannte Rechtsvereinfachung im Bundestag dazu nutzen wird, um grundsätzlich gegen das Armutsgesetz Hartz IV und für eine sanktions- und repressionsfreie soziale Mindestsicherung und einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn zu streiten, fand deshalb auch breite Zustimmung:
„Das Hartz-IV-System muss weg. Stattdessen soll mittelfristig eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung eingeführt werden. Unter 1.050 Euro netto im Monat droht Armut,“ beschreibt der Antrag 18/3549 „Gute Arbeit und sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV“ diese Grundsatzposition der Fraktion DIE LINKE.
Besonders großen Beifall gab es für meine Ankündigung, in dieser Auseinandersetzung einen Schwerpunkt auf die grundgesetzwidrigen Sanktionen zu legen: „Ein Grundrecht darf man nicht kürzen. Das Existenz- und Teilhabeminimum darf daher auch nicht sanktioniert werden.“
In der anschließenden solidarisch geführten Diskussion konnten zwar wichtige grundsätzliche Kontroversen nicht aufgelöst werden: Die von Frau Prof. Fischer erhobene Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen stieß auf energischen Widerspruch einer Reihe von Teilnehmenden, die damit - wie ich auch - eine Schwächung der Gewerkschaften befürchten. Und auf die von einem Teilnehmenden aufgeworfen Frage, ob der Betrag von 1050 Euro nicht deutlich zu niedrig sei, reagierte Prof. Dr. Butterwegge mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für die Orientierung politischer Forderungen am Kriterium der Durchsetzbarkeit.
Trotz dieser Streitfragen nehme ich aber aus der Veranstaltung den Rückhalt der Betroffenen mit in den Bundestag nach Berlin.
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