Im Zuge der Deutschen Einheit wurde für bestimmte Personengruppen (nach 1936 geboren) die bisherige Regelung aufgegeben, dass DDR-Flüchtlinge so behandelt werden als hätten sie ihr gesamtes Arbeitsleben in Westdeutschland verbracht. Den Betroffenen wurde aber zum Ausreisezeitpunkt die vollständige gesellschaftliche Integration versprochen. Der bis 1993 bestehende Vertrauensschutz muss wieder hergestellt werden.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022