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Matthias W. Birkwald

DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen – Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern

Antrag

26.02.2016

Im Zuge der Deutschen Einheit wurde für bestimmte Personengruppen (nach 1936 geboren) die bisherige Regelung aufgegeben, dass DDR-Flüchtlinge so behandelt werden als hätten sie ihr gesamtes Arbeitsleben in Westdeutschland verbracht. Den Betroffenen wurde aber zum Ausreisezeitpunkt die vollständige gesellschaftliche Integration versprochen. Der bis 1993 bestehende Vertrauensschutz muss wieder hergestellt werden.

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