In einer Zeit, in der Beamte noch königliche Diener hießen, entstand das jetzige Versorgungssystem. Angelehnt an eine Staatsdienertradition, die es schon im antiken Rom gab, weiß Klaus Dauderstädt, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds: "Grundlage dafür ist, dass sowohl in der aktiven Zeit als auch im Ruhestand der Dienstherr dafür sorgt, dass der Beamte zum Beispiel unbestechlich ist. Das geht schon auf das allgemeine preußische Landrecht, also auf das 18. Jahrhundert, zurück."
Diese althergebrachten Treueverpflichtungen zwischen Staat und Beamten - und damit auch die Altersversorgung - hat seit 1949 auch einen Platz im Grundgesetz, in Artikel 33. Dauderstädt: "Das ist Kern des Beamtenstatus und kann so nicht gelöst werden. Die Beamten können also ohne eine Änderung der Verfassung gar nicht in die allgemeine Rentenkasse verlagert werden."
Eine derartige Verfassungsänderung steht nicht zur Debatte, sagt CDU-Rentenpolitiker und Bundestagsabgeordneter Peter Weiss. Für das "Warum" verweist er auf das Bundesland Hamburg zwischen 1996 und 1999. Dort hat man damals experimentiert und laut Weiss gesagt: "Jetzt machen wir gar keine Beamten mehr. Wir machen nur noch Angestellte. Die Zahlen auch in die Rentenkasse ein. Natürlich muss auch der Arbeitgeber, sprich das entsprechende Bundesland, seinen Anteil als Arbeitgeber einzahlen und dann haben die festgestellt: Das ist ja für uns als Arbeitgeber die viel teurere Variante. Schwuppdiwupp, haben die wieder umgestellt auf Beamte."
Für das Bundesland hat es sich also, zumindest kurzfristig, nicht gelohnt. Aber würde sich das Experiment auch für die anderen Rentenkassenzahler nicht lohnen? Bestimmt nicht, meint Peter Weiss: "Denn wenn jemand Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt, dann bekommt er ja auch Rente ausgezahlt. Also, es würde mindestens null zu null aufgehen."
Ein Plus in der Rentenkasse bliebe also nicht. Allerdings müsste auch kein Beamter im Ruhestand mehr direkt aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden. Was aber sowieso ein Auslaufmodell ist, da die Altersrücklagen für neue Beamte seit gut 15 Jahren stetig in einen Fonds wandern, ähnlich einer kapitalgedeckten Privatrentenkasse.
Die Beamten zahlen selber mit ein, so Klaus Dauderstädt, der Chef des Beamtenbunds: "Der Beitrag ist zwar nicht so hoch wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber er bewegt sich im Moment bei zwei Prozent der laufenden Besoldung. Dieser Betrag wächst von Jahr zu Jahr mit jeder weiteren Besoldungserhöhung weiter an."
Das Rentensystem grundsätzlich ändern, auch für Beamte, will vor allem die Linkspartei. Der rentenpolitische Sprecher, Matthias W. Birkwald: "Es hat sich aus Sicht der Linken überlebt und wir streiten dafür, dass alle in eine Erwerbstätigenversicherung einzahlen. Wir nennen sie solidarische Rentenversicherung." Eine Kasse für alle, in die Reiche mehr einzahlen als bisher und aus der Arme mehr rausbekommen als bisher. Allerdings wäre es rechtlich nicht möglich, Beamte dazu zu zwingen: "Das bedeutet, man könnte es nur mit einem Stichtag für die Zukunft machen und müsste dann allerdings 30 bis 40 Jahre mit zwei Rentensystemen fahren, nämlich mit den Beamtinnen und Beamten, die noch im bisherigen System sind und mit denen, die schon im Neuen sind."
Auch wenn neben Linken von Zeit zu Zeit Grüne und SPD über dieses Konzept nachdenken: Eine Mehrheit dafür gibt es im Moment nicht.
www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/hmp-montag-rentenkasse-beamte-ungerecht100.html
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