„Ministerin Andrea Nahles hat ihr Konzept zur Angleichung der Rentenwerte Ost an das Westniveau in einem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz dem Bundeskanzleramt übermittelt. Der Titel lässt einen Schlussstrich unter das Kapitel Rentenüberleitung befürchten. Doch nur eine umfassende Korrektur all der Ungerechtigkeiten würde einen solchen Gesetzesnamen rechtfertigen“, warnt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag. Birkwald weiter:
„Der Titel ‚Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz‘ war seitens der SPD bereits in der vergangenen Legislaturperiode kreiert worden. Es sollte auch einen Härtefallfonds umfassen, um die gröbsten Ungerechtigkeiten der Rentenüberleitung zu beheben. Jetzt steckt hinter diesem Titel allein die längst überfällige Angleichung der Rentenwerte Ost an das Westniveau bis 2020 und die Vereinheitlichung der Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Schritte sind wichtig, zum Teil auch richtig, aber: Von einem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz erwartet DIE LINKE mehr. Die vielen Ungerechtigkeiten, die Krankenschwestern oder Bergleuten der Braunkohleveredlung oder in der DDR Geschiedenen oder Ballett-Tänzerinnen und –tänzern widerfahren sind, dürfen nicht abgeschrieben werden. Sollen in der Wissenschaft oder bei der Reichsbahn Tätige, oder Kunst- und Bauschaffende, deren Versorgungansprüche mit der Rentenüberleitung weitgehend liquidiert wurden, weiterhin mit einem Bruchteil der Versorgung ihrer westdeutschen Altersgefährten auskommen müssen? Was wird aus der Wertneutralität des Rentenrechts, die - einmalig im deutschen Sozialrecht - mit Herzder Rentenüberleitung gebrochen wurde?
Dieses Gesetz kann und darf kein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sein! Dieses Gesetz scheint einen Schlussstrich bei der Rentenüberleitung ziehen zu wollen. Die soziale Einheit Deutschlands wird nur mit einem Gesetz herzustellen sein, das diesen Namen verdient.
Den Geist des Einigungsvertrages umzusetzen und gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, braucht mehr als das, was Frau Nahles jetzt vorgelegt hat. Die Angleichung der Rechengrößen der GRV ist ein erster Schritt, der - mit Ausnahme der Abschaffung der Umrechnung der Ostentgelte - rasch umgesetzt werden muss. Ein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz aber muss die Lebensleistung Ost umfassend anerkennen.“
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022