Weil derzeit immer wieder behauptet wird, die Rentner*innen im Osten hätten mehr in der Tasche als die im Westen, einige Worte der Klarstellung:
- 1. Bei der Rentenüberleitung Anfang der 90er Jahre wurden die Altersversorgungen von Lehrer*innen, Professor*innen, Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen und anderen Berufen, die im Westen in eigene berufsständische Versorgungssysteme einzahlen oder als Beamt*innen versorgt werden, in die gesetzliche Rente übergeleitet. Alleine dadurch liegen bis heute die Zahlbeträge der Ostrentner*innen höher als die im Westen. Rechnete man diesen Effekt heraus, sähe es anders aus.
- 2. Wenn zum Beispiel eine teilzeitbeschäftigte Floristin in Leipzig 800 Euro und in Köln 1.000 Euro erhält (zwanzig Prozent Abstand sind nach VGR sehr realistisch, bei den sozialversicherungspflichtigen Entgelten sind es 14,79 Prozent), dann wird das Gehalt der Leipzigerin nach Anlage 10 des Sozialgesetzbuches VI bei der Einzahlung mit 114,79 Prozent gewertet. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) tut also so, als ob sie 918,32 Euro verdient hätte. Das sind immer noch 81,68 Euro weniger als die Kölnerin an Einkommen versichern darf. Und das für die exakt gleiche Arbeit, nämlich Blumen zu verkaufen und alles, was damit zu tun hat.
- 3. Wenn nun beide Floristinnen 45 Jahre lang Blumen verkauft haben und dann in Rente gingen, dann erhielte nach heutigen Werten die Leipzigerin eine Rente von nur 391,91 Euro, die Kölnerin aber 453,42 Euro. Abgesehen davon, dass beide Floristinnen wegen dieser niedrigen Renten Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten (und wenn es die Solidarische Mindestrente der LINKEN gäbe, hätten sie beide einen Anspruch auf 1.050 Euro Rente), erhielte die Leipzigerin ohne jeden Grund immer noch 61,51 Euro weniger an Rente als die Kölnerin. Das ist zutiefst ungerecht. Es muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Rente für gleiche Lebensleistung!
- 4. Konservative, die BILD, Wessist*innen, Arbeitgeber*innen, Grüne, Liberale und Rechtspopulist*innen, aber auch Sozialdemokrat*innen vergleichen nun immer zwei Menschen, die exakt dasselbe Einkommen haben in Ost und West. Ja, es stimmt, dann hat der oder die Ossi etwas mehr. Hier die aktuellen Zahlen bei westdeutschem Durchschnittsverdienst. Bei 3.022 Euro Bruttolohn erhält ein Versicherter nach 45 Jahren Arbeit derzeit eine Bruttorente von 1.370 Euro im Westen und 1.480 Euro im Osten. Daher das ganze Geschrei. Vergessen wird dabei aber, dass die Lohnangleichung im Osten noch nicht weit gediehen ist und nur sehr selten zwei Menschen für dieselbe Arbeit dasselbe Gehalt erhalten. Von den vielen hundert Branchen sind es derzeit nur ungefähr ein halbes Dutzend, für die das gilt. Im Osten sind nur 37 Prozent der Beschäftigten durch Flächentarifverträge geschützt, im Westen sind es 51 Prozent. Beides viel zu wenig übrigens. Im Osten liegt der sozialversicherungspflichtige Durchschnittsverdienst eben nur bei 2-632,83 Euro und in weiten Teilen des Ostens droht der gesetzliche Mindestlohn zum Einheitslohn zu werden. Nimmt man alle Löhne und Gehälter, dann liegen die Ostlöhne um knapp zwanzig Prozent unter den Westlöhnen, in der Industrie sind es bisweilen sogar knapp dreißig Prozent. Dazu kommt, dass die Durchschnittseinkommen in dem westlichen Bundesland mit dem niedrigsten Wert (Schleswig-Holstein) immer noch deutlich über dem östlichen Bundesland mit dem höchsten Wert (Brandenburg) liegen. Darum sind auch die Lohnunterschiede innerhalb des Westens kein Argument gegen die Beibehaltung der Umrechnung und die Angleichung des Rentenwertes Ost von 28,66 Euro auf 30,45 Euro.
- 5. So hier nun das Hauptargument: Vergleicht man Äpfel mit Äpfel und Birnen mit Birnen, sieht die Sache wie folgt aus: Wenn zwei Menschen 45 Jahre lang denselben Job gemacht haben und beide durchschnittlich verdient haben, die Eine West, der Andere Ost, dann hat die Ostrentnerin eine Rente von 1.289,70 Euro brutto und der Westrentner hat 1.370,25 Euro brutto. Das ist eine Differenz von 80,55 Euro. Und das ist 26 Jahre nach dem Fall der Mauer absolut ungerecht! Und das sage ich als Kölner Abgeordneter, als überzeugter Rheinländer, der jeden Ossismusses unverdächtig sein dürfte!
- 6. Die Forderung, den Rentenwert Ost sehr zügig schrittweise an den allgemeinen Rentenwert anzuheben und dies über einen steuerfinanzierten Zuschlag zu finanzieren, wie es auch das Rentenbündnis aus mehreren Sozialverbänden und Gewerkschaften unter Führung von ver.di und DIE LINKE vorgeschlagen haben, ist richtig und wichtig. Eine gerechte Rente ist nötig! Jetzt! Die Umrechnung – fälschlicherweise auch Hochwertung oder Höherwertung genannt – muss solange aufrecht erhalten werden, bis die Löhne und Gehälter ungefähr 96 bis 97 Prozent des Westniveaus erreicht haben werden. Dann würde gelten: Gleiche Rente für gleiche Lebensleistung. Darum geht es der LINKEN.
- 7. Der Gesetzentwurf von Bundesministerin Andrea Nahles sieht das leider nicht vor. Schaffte man die Umrechnung ab und gliche die Rentenwerte an, dann könnten sich die heutigen Rentner*innen und Rentner freuen. Sehr zu Recht! Aber die heutigen Beschäftigten würden in Zukunft viel niedrigere Renten erhalten. Und das in Zeiten eines von derzeit 47,9 Prozent auf bis zu 43 Prozent absinkenden Sicherungsniveaus vor Steuern, auch Rentenniveau genannt. In Zeiten, in denen alle 1964 und später Geborenen Abschläge von bis zu 14,4 Prozent auf ihre dann eh schon viel niedrigeren Renten drohen, wenn sie nur bis 63 und nicht bis 67 am Arbeitsmarkt durchhalten können.
- 8. Und es gibt noch mehr Argumente für die Angleichung mit Umrechnung: Die Beschäftigten im Osten haben viel seltener eine betriebliche Altersversorgung und wenn, dann liegen die Ansprüche niedriger. Bei den Frauen in der Privatwirtschaft sind es zum Beispiel nur ein Prozent, die derzeit eine Betriebsrente erhalten.
- 9. Die Menschen im Osten haben seltener Eigentum an Immobilien und ihre Vermögen sind insgesamt deutlich kleiner als die der Menschen im Westen.
- 10. Die tariflichen und die realen Wochenarbeitszeiten sind oft länger als im Westen, die Urlaubsansprüche geringer und die Beschäftigten im Osten erhalten seltener und durchschnittlich weniger Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als im Westen.
- 11. Fazit: Die Umrechnung muss solange bleiben, bis die Löhne angeglichen sind. Die Rentenwerte und alle anderen Rechengrößen können und sollen zügig angeglichen werden.