Grundsätzliches:
- Mit der Flexi-Rente soll „ein flexibleres Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze von künftig 67 Jahren“ und ein „attraktives Weiterarbeiten“ danach ermöglicht werden. Im Klartext: Die Große Koalition hält nicht nur an der Rente erst ab 67 fest, die in Zukunft zu Rentenkürzungen bis zu 14,4 Prozent führen kann. Zugleich soll das Renteneintrittsalter deutlich über das 68. Lebensjahr hinausgeschoben werden. Die FAZ titelte deshalb zu Recht: „Die Koalition macht die Rente mit 70 attraktiver“.
- Zudem wurden die Bedingungen für einen vorzeitigen Rentenübergang in den vergangenen Jahren deutlich eingeschränkt statt flexibilisiert. Auch an den Abschlägen bei den Erwerbsminderungsrenten wird nicht gerüttelt. Die Renten verlieren durch das sinkende Rentenniveau im Verhältnis zu den Löhnen an Wert. Das erhöht den Druck, weiterarbeiten zu müssen. Es erhöht den Druck, Abschlägen und Kürzungen hinterherzusparen und hinterherzuarbeiten.
Anders, als es den Anschein hat, ist die Flexi-Rente ist deshalb kein geeignetes Instrument für einen gesunden und sozial abgesicherten Erwerbsausstieg in den Ruhestand. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf auf keinen Fall zustimmen.
Im Einzelnen:
1. Teilrente und Hinzuverdienst sollen flexibler und individuell miteinander kombinierbar werden.
Die sogenannte Spitzabrechnung bei der Ermittlung des tatsächlichen Hinzuverdienstes wird dazu führen, dass wohl sämtliche Rentenbescheide aufgehoben und neu berechnet werden müssen. Das bedeutet Rückzahlungen, sogar bis zum Wegfall der gesamten Rente. Der Unmut der Rentner*innen wird erheblich sein. Die Teilrente und die neuen Hinzuverdienstregelung werden wohl kaum auf viel Interesse stoßen.
2. Vollrentner*innen (in Abgrenzung zu Teilrentner*innen) sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Erwerbsarbeit neben einer Vollrente bis zur Hinzuverdienstgrenze (jährlich bis zu 6.300 Euro) wird grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auch wenn nur minimale, zusätzliche Ansprüche erworben werden können (max. 5,70 Euro), ist dieser Schritt systematisch, konsequent und gut. Altersarmut wird damit allerdings nicht bekämpft.
3. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht zukünftig die Möglichkeit, auf die bestehende Versicherungsfreiheit zu verzichten und damit Rentenansprüche zu erwerben.
Auch das ist konsequent. Attraktive Möglichkeiten bietet das Rentenrecht aber schon heute: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, erhöht die eigene Rente jährlich um bis zu neun Prozent! Weitergehender Regelungen bedarf es deshalb nicht.
4. Der sogenannte isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze entfällt, sollte der/die beschäftigte Rentner*in sich entscheiden, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.
Es gibt keinen Grund für diese Befreiung, außer der Kostenersparnis für die Unternehmen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Beschäftigung von Rentner*innen im Vergleich zu jüngeren Beschäftigten deutlich billiger wird. Die Arbeitslosenversicherung verliert bis 2021 rd. 322 Mio. Euro an Beitragseinnahmen.
5. Versicherte können früher und flexibler als bisher zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen.
Die Möglichkeit des Rückkaufs von Abschlägen zeitlich zu strecken (ab dem 50. Geburtstag) ermöglicht den Versicherten, ihre individuellen Rentenansprüche zu erhöhen. Das begrüßen wir und sehen perspektivisch in freiwilligen Zusatzbeiträgen eine sinnvolle Alternative zu Riester. Der Großen Koalition geht es aber nur um den Ausgleich von Abschlägen. Die Regelung hätte deutlich mutiger ausfallen müssen!
6. Neue Regelungen im Bereich der Prävention und der Rehabilitation sollen die Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe stärken.
Ein normierter Rechtsanspruch auf eigenständige Leistungen der Prävention, Kinderrehabilitation und der Nachsorge ist gut. Gleichzeitig verengt der Gesetzentwurf die Frage der Prävention zu stark auf Verhaltensänderungen der Beschäftigten. Die Defizite im Bereich Arbeitsschutz und des betriebliches Gesundheitsmanagements durch die Unternehmen werden nicht behoben. Wichtig für unsere Enthaltung: Der Reha-Deckel bleibt im Gesetz. Budget-Restriktionen haben aber im Leistungsgerecht nichts zu suchen, wenn es um die Gesundheit der Beschäftigten und ihrer Kinder geht.
7. Die Renteninformation wird erweitert.
Ein erweitertes Informationsangebot und mehr Transparenz ist zwar richtig. Mehr Informationen bedeuten aber nicht unbedingt auch eine erleichterte Entscheidungsfindung. Der individuelle Rentenzugang ist von vielen, nicht immer selbst zu bestimmenden, Faktoren abhängig. Gleichzeitig muss die Rentenversicherung entsprechend personell ausgestattet sein, um den daraus resultierenden erhöhten Beratungsbedarf zu befriedigen.
Fazit: Ein typisches Andrea-Nahles-Gesetz aus der Serie „Manches wird besser, aber nichts wird gut“.
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