„Dieses Gesetz ermöglicht gerade nicht Leistungen zur „vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe“, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention gebietet. Eher ist die Beschränkung auf minimale Teilhabe zum Zweck der Kostendämpfung das Ziel.“
Ausgehend von dieser Kernthese analysierte Daniel Kreutz, sozialpolitischer Experte des SoVD NRW, beim - mit gut 20 Teilnehmenden gut besuchten - LINKEN Frühschoppen am Sonntag, den 4.12. kenntnisreich und umfassend das in der vergangene Woche im Bundestag beschlossene Bundesteilhabegesetz.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte das Gesetz als „größte sozialpolitische Reform der Legislatur“, und als „Quantensprung für die Teilhabe“ behinderter Menschen. bezeichnet. Doch dem Anspruch, die Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte so zu stärken, wie das zur Verwirklichung der Anforderungen der Behindertenrechtskonvention auch nötig wäre, wird das Gesetz alles andere als gerecht. So erklärt Daniel Kreutz, dass der Entwurf Proteste behinderter Menschen ausgelöst hat, wie es sie seit der „Krüppelbewegung“ der 1970er Jahre nicht mehr gegeben habe.
Statt der versprochenen vollständigen Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe bringe der Entwurf mit der schrittweisen Anhebung der Vermögensfreigrenzen für die Betroffenen zwar einen kleinen Fortschritt, der jedoch weitgehend durch die Regeln zur Einkommensanrechnung zunichte gemacht werde. Das Ergebnis sei eine „fürsorgerechtliche Verhunzung des SGB IX bei – wie angedeutet - Rückabwicklung wesentlicher sozialpolitischer Ziele.“
Nötig sei, so die einhellige Meinung aller Teilnehmenden, eine Fortsetzung der Proteste für ein besseres Teilhabegesetz, denn die in der seit sieben Jahren von der Bundesrepublik anerkannten UN-Charta über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschriebenen Teilhaberechte dürfen im reichen Deutschland nicht länger unter Kostenvorbehalt gestellt werden.
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