Wer vor dem Mauerfall aus der DDR in die BRD flüchtete, wurde mit dem Fremdrentengesetz von 1960 in der Rente so gestellt, als hätte er seine gesamte Berufsbiographie im Westen verbracht. Hintergrund ist, dass die ehemaligen DDR-Bürger*innen mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft auch alle in der DDR erworbenen Rentenansprüche verloren. Kurz nach dem Fall der Mauer 1989 siedelten viele Ostdeutsche in den Westen über und hätten ebenfalls Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz gehabt.
Um die Rentenkasse zu entlasten, erließ die damalige Bundesregierung im Juli 1991 das Rentenüberleitungsgesetz und 1993 das Rentenüberleitungsergänzungsgesetz, nach denen für Übersiedler*innen und Geflüchtete aus der DDR ab dem Geburtsjahrgang 1937 nur noch die DDR-Versicherungsbiographie gilt. Allerdings wurde die neue Regelung auch auf diejenigen angewendet, die vor dem Mauerfall in die BRD gekommen waren und die damit bei der Rente rückwirkend wieder zu DDR-Bürger*innen gemacht wurden. Ca. 300.000 Übersiedler*innen sind heute von Rentenkürzungen betroffen und erhalten zum Teil sogar weniger Rente als die ehemaligen Kolleg*innen, die ihre gesamte Berufsbiographie in der DDR verbracht haben.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022