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Matthias W. Birkwald

Ist eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 % finanzierbar?

Schriftliche Frage zur mündlichen Beantwortung

15.02.2017

"Wie hoch wäre die zusätzliche monatliche Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eines durchschnittlich verdienenden Beschäftigten im Jahr 2030 mit einem Bruttojahresentgelt in Höhe von 54 032 Euro (Rentenversicherungsbericht 2016, Übersicht B 14) bei einem angenommenen Sicherungsniveau vor Steuern in Höhe von 53 Prozent, wenn – wie im Gesamtkonzept zur Alterssicherung des BMAS – davon ausgegangen werden kann, dass der Beitragssatz dann 25,7 Prozent betragen müsste (Tabelle A 2, S. 56), und wie hoch wäre dann eine Standardrente im Unterschied zum geltenden Recht?§

Dies war meine "Taschenrechnerfrage" in der  Fragestunde des Bundestages am 17. Februar 2017. Und hier ist die leicht widerwillige Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin des BMAS, Frau Anette Kramme darauf:

http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7073027#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek

Daran anknüpfend entspann sich folgende Debatte

Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Birkwald, ich gehe davon aus, dass Ihre Frage eher deklaratorischen Charakter hat. Es geht um eine zusätzliche monatliche Beitragsbelastung von insgesamt 176 Euro. Die Bruttostandardrente läge damit bei 2 159 Euro statt bei 1 844 Euro.

 

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich hatte nur nach dem Beitrag für die Beschäftigten gefragt; Sie haben jetzt den Gesamtbeitrag genommen. Das heißt also, mit circa 88 Euro könnte man ein Rentenniveau von 53 Prozent im Jahr 2030 finanzieren. Das ist also nicht deklaratorisch. Ich danke Ihnen für die Antwort. Meine Nachfrage lautet: Wenn es bei einem deutlich höheren Durchschnittseinkommen mit dieser relativ geringen Summe möglich ist, eine den Lebensstandard sichernde Rente zu finanzieren, bedeutet das dann nicht auch, dass man auf die Riester-Rente verzichten könnte?

 

Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Jenseits der Sicherung des Lebensstandards gewährt die Riester-Rente vielen Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter, und wir sind der festen Überzeugung, dass dies insoweit eine positive Sache ist. Es geht aber natürlich auch darum, dass die Riester-Rente ein mittlerweile langjährig gepflegtes Produkt auf dem Markt ist und dabei auch Vertrauensgesichtspunkte zu beachten sind. Ich denke, es wäre falsch, die Menschen ständig in andere Richtungen zu lenken.

 

Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Berücksichtigend, dass Sie die Riester-Zulage sogar noch erhöhen wollen, bedeutet das aber, dass im Jahr 2030 durchschnittlich verdienende Menschen 166 Euro im Monat in die Riester-Rente einzahlen müssen, und dabei habe ich die steuerlichen Zulagen bereits abgezogen – 166 Euro für ein Produkt, von dem wir alle wissen, dass nicht genügend dabei herauskommt, vor allem keine Rentenerhöhung von 315 Euro, um die es hier geht. Dazu muss es eine Alternative geben. Mit dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, den Sie genannt haben, haben Sie doch eine gute Alternative genannt. Denn wenn man dann auf die Riester-Rente verzichtete, hätten die durchschnittlich verdienenden Beschäftigten im Monat 78 Euro mehr in der Tasche, mit denen sie dann beispielsweise eine nicht geförderte private Altersvorsorge oder auch eine betriebliche Altersvorsorge erwerben könnten. Wäre das im Sinne einer guten Alterssicherung nicht der deutlich bessere Weg?

 

Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Birkwald, zunächst ist es natürlich unseriös, bei Beitragsberechnungen lediglich vom Jahr 2030 auszugehen. Das ist auch der Grund, warum Ministerin Nahles in ihrem Konzept, das ja öffentlich eingesehen werden kann, das öffentlich beleuchtet werden kann, das Jahr 2045 herangezogen hat. Die Beitragssatzsteigerungen, die sich dort für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben, sind natürlich um ein Vielfaches höher. Das ist der erste Punkt, der an dieser Stelle zu erwähnen ist.

Der zweite Punkt, der zu nennen ist: Wir werden nicht umhinkommen – wir sind schon dabei, entsprechende Schritte zu unternehmen –, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Das betrifft einerseits den Bereich der Erwerbsminderungsrente. Sie wissen, dass dieses Konzept heute im Kabinett verabschiedet worden ist und demnächst dem Bundestag zugänglich gemacht wird. Aber es geht auch um die Lösung der Probleme derjenigen Menschen, die während ihres gesamten Arbeitslebens wenig verdient haben. Unser Haus hat ein Konzept vorgelegt, über das in den nächsten Wochen und Monaten mit Sicherheit noch diskutiert werden muss. Wir hoffen, dass wir in irgendeiner Form noch bessere Lösungen finden werden.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das hoffe ich auch! Ich habe leider keine Nachfragemöglichkeit mehr!)