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Matthias W. Birkwald

Sicher im Alter?

Artikel von Matthias W. Birkwald in der jungen Welt vom 02.03.2017

02.03.2017
Artikel von Matthias W. Birkwald in der jungen Welt vom 02.03.2017

Es gibt eine neue Rentenkampagne. Diesmal ist es nicht die steigende Lebenserwartung, die uns angeblich zwingt, bis zum Alter von 70 oder 73 arbeiten zu müssen. Dieses Mal sind es nicht zu wenige Kinder, wegen derer die Renten der Älteren angeblich gekürzt werden müssten. Nein, jetzt heißt es von Union, SPD und den ihnen schnell beispringenden vermeintlichen Rentenexpertinnen und -experten: Das Ausmaß der Altersarmut werde von der Linken, den Gewerkschaften und den Sozialverbänden völlig überzeichnet.

Aber damit nicht genug. Nachdem man das Problem kleingeredet hat, wird im nächsten Atemzug eine weitere wesentliche Ursache verschleiert: Denn jetzt wird auch noch behauptet, dass eine (Wieder-)Anhebung des Rentenniveaus auf lebensstandardsichernde 53 Prozent des Durchschnittseinkommens der Erwerbstätigen – die traditionelle Forderung von Die Linke, Gewerkschaften und Sozialverbänden zur Stärkung der gesetzlichen Rente – gar nichts gegen Altersarmut brächte. Das sei lediglich ein nicht finanzierbares Milliardengeschenk an alle. Warum kommt gerade jetzt diese auch gegen die Gewerkschaften gerichtete Kampagne und warum ist an diesen Aussagen alles falsch?

Der propagandistische Feldzug fußt genau auf der Unterstellung, die den marktradikalen Abbau des Sozialstaates seit den 90er Jahren argumentativ begleitet hat: Schuld sei nicht die Politik, die nur demographischen und finanziellen Sachzwängen folge. Schuld seien vielmehr die Betroffenen selbst: Frauen, die lieber Teilzeit arbeiteten und ein bisschen was hinzuverdienten, statt sich eine anständige Alterssicherung aufzubauen; lange Phasen der Erwerbslosigkeit oder eben das »Schicksal« einer chronischen Krankheit, die das Weiterarbeiten unmöglich macht. Und da die Höhe der Rente nun mal an den individuellen Erfolg oder Misserfolg im Arbeitsleben gekoppelt sei, könne man mit Rentenpolitik da nachträglich nicht viel machen. Mit anderen Worten: Wer nicht arbeitet, soll weniger essen.

Zwang zum »Riestern«

Am schlimmsten seien aber Geringverdienende, die trotz üppiger staatlicher Zulagen einfach nicht für eine Riesterrente sparten und die sich auch weigerten, von ihrem kargen Salär Beiträge für eine fälschlicherweise Betriebsrente genannte Entgeltumwandlung zu leisten. Schuld sei die Angst der deutschen Bevölkerung, die viel zu wenig Geld auf den hochrentablen Aktienmärkten anlegen würde.

Winfried Schmähl, langjähriger Vorsitzender des Sozialbeirates der Bundesregierung und einer der kompetentesten Kritiker der Teilprivatisierung der Rente, hat diese Haltung jüngst so zusammengefasst: »Viele Ökonomen vertreten generell die Auffassung, ein obligatorisch umlagefinanziertes Alterssicherungssystem solle allein der Armutsvermeidung dienen, während ein Anknüpfen an früheres Einkommen über private kapitalmarktabhängige Sicherung erfolgen solle. Wenn jetzt die Gefahr steigender Altersarmut drohe, so läge das nicht an der seinerzeit eingeschlagenen Politik, sondern an den ›unfolgsamen‹ Bürgern, die nicht das tun, was man von ihnen erwarte, nämlich privat vorzusorgen.«1

An diesen aus Sicht der Herrschenden von den zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern selbst verschuldeten Ursachen etwas herumzureformieren, das hat sich Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) mit ihren Rentenpaketen auf die Fahnen geschrieben. Da werden die Erwerbsminderungs- und die sogenannte Mütterrente ein bisschen erhöht, die Ostrenten ein wenig angeglichen und die Zulagen für die Riester-Verträge von 154 Euro auf 165 Euro jährlich angehoben. Der Vorschlag von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes zu verlängern, ohne an den Zumutbarkeitsregeln und am Hartz-IV-System insgesamt zu rütteln, lässt grüßen!

Arbeitsministerin Nahles doktert aber nur an den Symptomen herum, um den großen Schritt – die Stärkung der gesetzlichen Rente – gerade nicht gehen zu müssen. Der Kölner Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge hat das jüngst an dieser Stelle sehr zutreffend am Beispiel des neuen Betriebsrentengesetzes wie folgt beschrieben: »So wird eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge, die bisher wenigstens freiwillig war, für Menschen mit niedrigem Einkommen attraktiver und nahezu verpflichtend gemacht, also ausgerechnet für eine Bevölkerungsgruppe, deren Angehörige vorher höchst selten Riester-Verträge abschlossen, weil sie mit ihrem kargen Gehalt ohnehin kaum über die Runden kamen. Dies stellt ein weiteres Förderprogramm für Versicherungskonzerne, Banken und Finanzdienstleister dar.« (junge Welt, 5.12.2016)

Ausmaß der Altersarmut

Gehen wir noch einmal zurück zu den immer wieder zu Recht angezweifelten Fakten. Stets ist zu hören: Nur 2,7 Prozent Altersrentnerinnen und -rentner müssten zum Sozialamt und ihre Rente mittels der Grundsicherung »aufstocken«. Nur 2,7 Prozent, das sei doch nicht viel. Falsch, denn das waren im Dezember 2015 immerhin eine halbe Million Menschen (536.121). Hinzu kommt eine weitere halbe Million Menschen, die als Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner schon vor ihrer Regelaltersgrenze von aktuell 65 Jahren und sechs Monaten Sozialhilfe beantragen mussten. Und die Anzahl dieser Menschen nimmt zu. Seit 2010 rutschten jährlich fünf Prozent mehr von ihnen in die Sozialhilfe. Seit dem Jahr 2000 hat sich deren Zahl verdoppelt, bei den Männern hat sie sich sogar verdreifacht.

Regelmäßig wird dabei unterschlagen, dass es gerade bei den älteren Sozialhilfebeziehenden eine sehr große Dunkelziffer gibt, also Menschen, die aus Scham oder anderen Gründen gar keine Grundsicherungsleistungen beantragen. Nach einer Studie der Armutsforscherin Irene Becker liegt die »Quote der Nichtinanspruchnahme« – sprich: die Dunkelziffer – bei der Grundsicherung im Alter bei sage und schreibe 68 Prozent. Bezogen auf die Zahl der über 65jährigen, die Grundsicherung beziehen, ergibt sich somit insgesamt eine Zahl von rund 1,7 Millionen Menschen, die eigentlich Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hätten. Zwei von drei Berechtigten beantragen sie aber nicht.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Für viele Ältere, die mit ihrem Renteneinkommen nur knapp über der offiziellen Bedürftigkeitsschwelle liegen, sind die Behördengänge und die komplizierten Informationspflichten oft nicht alleine zu leisten oder schlicht abschreckend. Häufig sind es aber auch Stigmatisierungsängste oder auch verunsichernde Informationen über Schongrenzen beim Vermögen (Müssen meine Kinder für mich zahlen? Muss ich mein Auto verkaufen?) oder die reale Sorge, in eine »angemessene Wohnung« umziehen zu müssen und damit den oft jahrzehntelangen Lebensmittelpunkt und bestehende soziale Kontakte zu verlieren.

So weit, so schlecht, aber auch damit haben wir das tatsächliche Ausmaß der Altersarmut in Deutschland noch nicht erfasst, denn die Höhe der Einkünfte, bis zu der man überhaupt Grundsicherung beantragen kann, ist mit ca. 800 Euro viel zu niedrig bemessen. Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel! Die meisten Armutsforscherinnen und -forscher haben sich deshalb auf folgende Definition geeinigt: Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt, also die Einkommenshöhe, von der aus die Anzahl der Haushalte (bzw. Personen) mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der Haushalte mit höheren. Im Jahr 2015 lag dieser von der EU-Statistikbehörde errechnete Schwellenwert für eine allein lebende Person in Deutschland bei 1.033 Euro im Monat und damit weit über der oben genannten Grenze von 800 Euro.

14,5 Prozent aller älteren Männer und 18,3 Prozent aller älteren Frauen gelten nach dieser Definition als armutsgefährdet. Dabei zeigt sich auch, dass Altersarmut vorrangig weiblich ist, obgleich der Anteil armer älterer Männer überdurchschnittlich schnell ansteigt. In absoluten Zahlen leben schon heute 1,1 Millionen Männer und 1,6 Millionen Frauen unterhalb der genannten Schwelle. Wir haben also schon heute 2,7 Millionen Menschen in Altersarmut. Da verbietet es sich, so zu tun, als wäre dies erst ein Problem von morgen oder übermorgen.

Sinkendes Rentenniveau

Für den Schutz vor Altersarmut spielt das Rentenniveau eine entscheidende Rolle, ebenso bei deren Bekämpfung. Warum? Eine ganz große Koalition aus SPD, Grünen, Union und FDP hatte ab dem Jahr 2000 das Rentenniveau abgesenkt, Kürzungsfaktoren erfunden und verkündet, dass sich die Lücke in der gesetzlichen Rente durch die völlig intransparente und kapitalgedeckte Riester-Rente komplett schließen lasse. Dieser »Traum« ist für die meisten Menschen mit der Finanzkrise und der lang anhaltenden Niedrigzins­phase allerdings zerplatzt: Vor der Absenkung des Rentenniveaus im Jahr 2001 musste man genau 23,7 Jahre durchschnittlich verdienen, um der Grundsicherung zu entkommen. Im Jahr 2016 waren es schon knapp 30 Jahre, um eine Rente zu erhalten, die den Gang auf das Sozialamt erspart.2

Das klingt zunächst kompliziert. Aber dahinter steht genau die Frage, die viele Menschen an die Rentenversicherung richten: Wie lange muss ich eigentlich arbeiten und was muss ich verdienen, um im Alter einmal annähernd so leben zu können wie heute? Die Antwort: Immer länger, und das selbst bei einem sehr guten Verdienst. Berücksichtigt man die längeren Ausbildungszeiten und die Phasen prekärer Beschäftigung vom Praktikum bis zur Leiharbeit oder eben auch erzwungener Teilzeitarbeit und berücksichtigt man ferner, dass der gesetzliche Mindestlohn eigentlich zwölf Euro betragen müsste, damit man nach 45 Jahren Arbeit eben nicht auf dem Sozialamt landet, so zeigt sich: Mit dem gegenwärtigen Rentenniveau (offiziell »Sicherungsniveau vor Steuern« genannt) werden immer mehr Menschen auf eine Reise ins »Renten-Niemandsland«3 geschickt. Eine Absicherung des Lebensstandards im Alter durch Erwerbsarbeit ist bei diesem Leistungsniveau nicht mehr zu realisieren. Die logische Folge: Die Altersarmut wird weiter zunehmen – und das deutlich.

Auch die von SPD-Ministerin Andrea Nahles in ihrem Ende 2016 veröffentlichten »Gesamtkonzept zur Alterssicherung« vorgeschlagenen neuen »Haltelinien« beim Rentenniveau und beim Beitragssatz für die Jahre nach 2030 werden nicht dazu führen, das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Andrea Nahles hat sich zwar für ein Mindestsicherungsniveau von 46 Prozent des Durchschnittseinkommens bis 2045 als unterster »Haltelinie« stark gemacht. Die Koalitionspartner von CDU und CSU lehnen diese jedoch strikt ab. Beide Parteien sehen »derzeit keinen Handlungsbedarf«.

Die sogenannten Haltelinien sind lediglich die Fortsetzung der schon bisher gescheiterten Rentenpolitik. Erfolgreich war die große Koalition der Rentenkürzer lediglich damit, die Unternehmen von Lohnkosten zu »entlasten«. Mit 18,7 Prozent liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem niedrigsten Niveau seit 20 Jahren. Gleichzeitig befindet sich auch der Anteil der steuerfinanzierten Zuschüsse des Bundes an den Einnahmen der Rentenversicherung auf dem niedrigsten Niveau seit 2003.

Ein echter Kurswechsel ist mit dieser Bundesregierung nicht möglich. Im Gegenteil: Sie zerstört mutwillig den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Jung und Alt. Der Rückblick auf die verabschiedeten Maßnahmen der vergangenen vier Jahre zeigt die Ausweichmanöver der großen Koalition (Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge statt der betrieblichen Altersversorgung, Ausweitung der Riester-Förderung) klar und deutlich. Union und SPD wollen sich vor einer echten Anhebung des Rentenniveaus und vor wirksamen Maßnahmen im Kampf gegen die heutige und die künftige Altersarmut drücken.

Reform der Alterssicherung

Dabei ist es durchaus richtig: Eine Anhebung des Rentenniveaus kann als einzelne Maßnahme nicht alle Probleme lösen. Von den jährlichen Rentenanpassungen haben viele der ärmeren und älteren Menschen gar nichts, denn sie werden bei der Grundsicherung im Alter derzeit noch verrechnet. Von einer höheren Rentenanpassung hätten auch kranke Rentnerinnen und Rentner nicht viel, weil die 2001 von der von »rot-grünen« Bundesregierung eingeführten Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten bis zu 10,8 Prozent ausmachen. Und durch die Rente erst ab 67 werden Frührentnerinnen und -rentner zukünftig Abschläge bis zu 14,4 Prozent hinnehmen müssen. Aber die vielen Verschlechterungen bei der Rente sind kein Grund, um sich gegen eine Anhebung des Rentenniveaus auszusprechen. Sie sind vielmehr die Aufforderung, an den verschiedenen Stellschrauben des Rentensystems anzusetzen und ein solides Rentenkonzept mit mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen vorzulegen – solchen für den Erhalt des Lebensstandards und solchen gegen Altersarmut.

Übrigens: Es gibt verheerende Rückkopplungseffekte. Selbst wenn wir den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro anhöben, selbst wenn auch bei Langzeitarbeitslosigkeit wieder Rentenbeiträge gezahlt würden würden und Kindererziehung oder Pflege rentenrechtlich besser anerkannt würde: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung des Rentenniveaus verlören diese Verbesserungen sukzessive wieder an Bedeutung – nämlich an Geldwert.

Die Linke hat mit ihrem Antrag »Gesetzliche Rente stärken, Rentenniveau anheben und die Solidarische Mindestrente einführen« (Drucksache 18/10891) ein Konzept vorgelegt, das Alternativen zu dieser Entwicklung aufzeigt.4

Ein wichtiger Baustein für uns bleibt dabei: Die Rente erst ab 67 muss abgeschafft werden – ohne Wenn und Aber. Jede und jeder muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Wer aber 40 Beitragsjahre auf dem Buckel hat, soll auch schon ab der Vollendung des 60. Lebensjahres in Rente gehen können, denn das haben sich Bauarbeiter (Berufsaustritt im Schnitt im Alter von 57,6 Jahren), Krankenschwestern (Berufsaustritt im Schnitt im Alter von 60,9 Jahren) und viele andere hart arbeitende Menschen redlich verdient.

Für solche, die vorher chronisch krank werden, muss der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten deutlich erleichtert werden. Die systemwidrigen Abschläge (ein Euphemismus für Rentenkürzung) wollen wir komplett streichen sowie die Zurechnungszeit (also das Alter, von dem theoretisch angenommen wird, dass man bis dahin durchgehalten hätte) von 62 Jahren auf 65 Jahre anheben. Und zwar sofort und nicht erst in sieben Schritten bis 2025, wie die Ministerin es plant.

In unserem Rentenkonzept fordern wir auch einen altersarmutsfesten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro und die Wiedereinführung von Rentenbeiträgen für Langzeiterwerbslose, und zwar auf der Basis eines halben Durchschnittsverdienstes; eine steuerfinanzierte Anhebung der sogenannten Mütterrente auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf heute 91,35 Euro (in Ost und West) sowie die Entfristung der »Rente nach Mindestentgeltpunkten«, die bis 1992 den Zeitraum mit geringen Verdiensten in der Rentenberechnung deutlich aufwertet und von der in der Vergangenheit zu 88 Prozent Frauen profitiert haben.

Niemand soll im Alter von weniger als 1.050 Euro netto leben müssen. Das ist unsere Vorstellung einer durch die Rentenversicherungsträger auszuzahlenden einkommens- und vermögensgeprüften »Solidarischen Mindestrente«. Sie wird als steuerfinanzierte Zulage gezahlt werden, wenn alle Alterseinkommen zusammen unter 1.050 Euro liegen sollten.

Gezielte Maßnahmen für besonders benachteiligte Gruppen und eine Anhebung des Rentenniveaus sowie eine solidarische Mindestrente als Haltelinie nach unten, das ist es, was wir brauchen.

Finanzierung

Finanzierbar ist das allemal. Ein Rentenniveau von 53 Prozent würde aktuell Durchschnittsverdienende nur 33 Euro mehr im Monat kosten – und ihre »Arbeitgeber« ebenfalls. Das was für die Riester-Rente abgeführt wird, durchschnittlich oftmals deutlich mehr als der genannte Mehrbetrag, ließe sich damit einsparen – es wäre für eine lebensstandardsichernde Rente nicht mehr nötig. Und was hätte die heutige Standardrentnerin bzw. der Standardrentner davon? 123 Euro mehr Rente netto im Monat. Und 2030 wäre das ebenfalls finanzierbar und würde viele Menschen, die in ihrem Leben weniger als den Durchschnitt verdient haben, vor dem Gang zum Sozialamt bewahren.

Die Linke strebt außerdem an, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und damit auch wirtschaftlich leistungsfähige Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Politikerinnen und Politiker, Selbständige und Beamtinnen und Beamte. Auch sie müssen endlich Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir zunächst auf die bereits existierende Grenze der knappschaftlichen Rentenversicherung anheben, in weiteren Schritten drastisch erhöhen, um sie letztendlich vollständig aufzuheben. Gleichzeitig müssen Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnittes der Standardrente (zurzeit wären das Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von über 2.740 Euro) abgeflacht werden. Damit würde die Solidarität gestärkt werden. Mehr Versicherte bedeuteten in einem solidarischen und umlagefinanzierten System auch niedrigere Beiträge für alle.

Und wenn man dann endlich auf die milliardenschwere Subventionierung von Riester- und Betriebsrenten zu Lasten der gesetzlichen Rente verzichtete und den Menschen erlaubte, ihre individuellen Riester-Ansprüche auf das persönliche Rentenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu übertragen, könnte man auch über folgendes nachdenken: Schon heute nimmt fast ein Viertel der jährlich 880.000 neu in den »Ruhestand« gehenden Altersrentnerinnen – und rentner aufgrund eines vorzeitigen Rentenbeginns Abschläge in Kauf. Sofern sie dies nicht aus einer Notsituation heraus tun müssen, steht ihnen die Möglichkeit offen, diese Rentenabschläge zurückzukaufen. Viele Verbraucherschutzorganisationen und Rentenberatungen verweisen darauf, dass sich mit diesen freiwilligen Einzahlungen auf das eigene Rentenkonto erstaunliche und meist höhere Renditen erzielen lassen als mit einer Riester-Rente. Das zeigt, dass die gesetzliche Rente auch für die zusätzliche Altersvorsorge attraktiv sein kann. Warum also nur zum Rückkauf von Abschlägen oder zur Nachversicherung von Ausbildungszeiten?

Wir schlagen vor, dass jede und jeder Versicherte die Möglichkeit erhalten möge, in guten Zeiten zusätzlich das persönliche Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufzufüllen und sich eine krisenfeste Zusatzvorsorge zu finanzieren – oder besser noch: sich dies vom »Arbeitgeber« finanzieren zu lassen. Diese Höherversicherung wäre eine gute Alternative zur betrieblichen und zur privaten Altersvorsorge. Denn bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Verwaltungskosten niedrig und das Geld ist sicher.

Und wenn dann noch die Umrechnung im Osten so lange beibehalten würde, bis die Löhne einigermaßen denen im Westen angeglichen wären und der Arbeitsmarkt in Ordnung gebracht würde, dann wären die Menschen die finanziellen Sorgen im Alter los.

Anmerkungen

1 Winfrid Schmähl: Höchste Zeit für einen Ausstieg aus dem Ausstieg, in: Wirtschaftsdienst (2016), H. 10, S. 717

2 www.portal-sozialpolitik.de/info-grafiken/grundsicherung-und-rente-seit-2002

3 Tim Köhler-Rama: Deutschland im Renten-Niemandsland, in: Wirtschaftsdienst (2016), H. 10, S. 720

4 Siehe ausführlich: Matthias W. Birkwald/Bernd Riexinger: Die gesetzliche Rente stärken und eine solidarische Mindestrente einführen. Das Konzept von Partei und Bundestagsfraktion Die Linke. Supplement der Zeitschrift Sozialismus (2017), H. 2

Erschienen in der jungen Welt vom 2. März 2017. Artikel online: https://www.jungewelt.de/2017/03-02/053.php.