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Matthias W. Birkwald

Hinweis: Briefwahl zur Landtagswahl in NRW am 14. Mai 2017

08.04.2017
Hinweis zur Briefwahl bei der Landtagswahl am 14. Mai 2017 in NRW

Wer am Wahltag keine Zeit hat und bereits weiß, was er bzw. sie wählen wird, kann Briefwahl beantragen. Dafür muss man sich bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes melden (meist ist dies das Rathaus). Die meisten Städte bieten sogar an, die Briefwahlunterlagen bei persönlicher Abholung direkt vor Ort auszufüllen und in die Briefwahl-Urne zu werfen.

Die Briefwahl kann auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fac beantragt werden, dann werden die Briefwahlunterlagen nach Hause gesendet. Ein Wahlbrief kostet innerhalb Deutschlands kein Porto und muss bis zum Tag der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 18 Uhr im Rathaus ankommen. Eine Wahlbenachrichtigung ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht vonnöten.