Die Bundesagentur für Arbeit ist mit den laufenden Beitragsmitteln und den gebildeten Rücklagen von 9,8 Mrd. Euro gut aufgestellt. Davon profitieren aber nur 1/3 der Arbeitslosen - 2/3 der Betroffenen erhält kein Arbeitslosengeld. Sie sind auf Hartz IV angewiesen. Die Ausdehnung der Rahmenfrist, Verkürzung der Anwartschaftsdauer, Verlängerung der Anspruchsdauer und Änderung der Zumutbarkeitskriterien wären geeignet, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022