Seit nunmehr zwei Wochen liegt der erste Prüfbericht zur Rente erst ab 67 nach § 154 Abs. 4 SGB VI (BT-Drs. 17/3814) vor. Die Daten, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen darin zur Arbeitsmarktlage Älterer präsentiert, sind für die Frage der Rente erst ab 67 nicht einschlägig. Und harte Fakten tauchen im Bericht hingegen gar nicht erst auf. Deswegen habe ich eine Sonderauswertungen beim Statistischen Bundesamt und bei der Bundesagentur für Arbeit in Auftrag gegeben und zudem mit schriftlichen Fragen bei der Bundesregierung nachgehakt.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022