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Matthias W. Birkwald

Betriebsrentenstärkungsgesetz durch den Bundesrat

07.07.2017

Heute wurde auch im Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Mehrheit angenommen.

Heike Werner, Sozialministerin des Landes Thüringen hat in einer engagierten Rede die Enthaltung der drei Bundesländer mit LINKER Regierungsbeteiligung (Berlin, Brandenburg, Thüringen) begründet.

Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und unsere Kritikpunkte am Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es hier:

https://www.matthias-w-birkwald.de/article/1582.die-wichtigsten-neuregelungen-des-sog-betriebsrentenstaerkungsgesetzes.html

In den kommenden Monaten und Jahren wird es jetzt darauf ankommen, die zu erwartende Ausweitung der für die Beschäftigten schädlichen Entgeltumwandlung und die Gründung von neuen Versorgungswerken kritisch zu begleiten!

Für DIE LINKE gilt weiter: Eine gute, betriebliche Altersversorgung, die ihren Namen verdient und vor allem von den Arbeitgeber*innen finanziert wird, darf die gesetzliche Rente immer nur ergänzen, nicht ersetzen.

Eine Enthaftung der Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter "Zielrenten" , die einen Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage festschreiben, lehnt DIE LINKE ab.

Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken des Kapitalmarktes ausgesetzt werden. Einen Ausbau der betrieblichen Altersversorgung, bei der die Arbeitgeber*innen zwischen 50 und 100 Prozent der Beiträge übernehmen, und/oder eine klare Direktzusage geben, begrüßt DIE LINKE ausdrücklich.

Betriebliche Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber*innenanteil der Beitragszahlung unter 50 Prozent liegt, lehnt DIE LINKE ab.

Ein Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge - vor allem durch Entgeltumwandlung - darf keinesfalls als Alibi für ein weiter sinkendes Rentenniveau missbraucht werden.

DIE LINKE lehnt die Sozialabgabenfreiheit von Betriebsrentenbeiträgen auch deshalb strikt ab, weil so die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung geschwächt werden und die Rentenansprüche aller Versicherten - egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht - sinken.