Mit dem Antrag sollen die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, abgeschafft werden. Der Ausschluss von Wahlen ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die vorschreibt, dass allen Menschen die gleichen politischen Rechte garantiert werden müssen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022