Der Gesetzentwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund zur streichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Befristung dahingehend beschränkt, dass für diese immer ein sachlicher Grund vorliegen muss.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022