Die Vermögensteuer soll angesichts der hohen und zunehmenden Ungleichverteilung des Vermögens in Deutschland mit einem Steuersatz von fünf Prozent ab einem Nettoprivatvermögen von einer Million Euro bzw. ab einem Nettobetriebsvermögen von fünf Millionen Euro wieder erhoben werden. Hierdurch können beträchtliche Mehreinnahmen für die öffentliche Hand erzielt werden.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022