Gibt es die "Mütterrente" auch für Väter? lautet die Frage der Hörer von MDR Aktuell und von Frank Aischmann, Hauptstadtkorrespondent, macht sich auf die Suche nach der Antwort.
Nachfolgend sein Beitrag, den Sie auch hier finden.
"Mütterrente" war ein zentraler Begriff der Union im Bundestagswahlkampf 2013. Politisch schwer umstritten, aber letztlich trat sie 2014 in Kraft. Auch im neuen Koalitionsvertrag spielt die Mütterrente eine Rolle: Knapp drei Millionen Rentnerinnen sollen für Kinder, die sie vor 1992 geboren haben, noch einmal mehr Geld bekommen. Das beschäftigt MDR AKTUELL Hörer Ole Manninger: "Meine Mutter bekommt jetzt zum zweiten Mal eine Rentenerhöhung, mein Vater nicht. Ist das gerecht?"
Der Begriff "Mütterrente" ist irreführend. Denn auch Väter können sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.Bildrechte: dpa
Häufig wiederholt, mehrfach CSU-Wahlkampfhit gewesen, trotzdem falsch: Es gibt keine Mütterrente. Die sogenannte "Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente" kann sowohl an Männer als auch an Frauen gehen. Der entscheidende Grundsatz heißt:
Die Kindererziehungszeit kann nur ein Elternteil angerechnet bekommen. Das ist jedoch nicht automatisch die Mutter. Sondern der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Und was, wenn sich das nicht so genau sagen lässt? "Erziehen die Eltern ihr Kind gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Erziehungszeit", so Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Ein Blick in die Statistik: Immerhin rund 127.000 Männer erhalten derzeit eine höhere Rente wegen anerkannter Kindererziehungszeiten. Diesen 127.000 Männern stehen allerdings rund acht Millionen Frauen gegenüber. Also gehen mehr als 98 Prozent aller Kindererziehungszeiten an Frauen. Und das erklärt dann auch den Begriff Mütterrente.
Wie die Mütterrente es überhaupt in den Wahlkampf geschafft hatte, lag an folgender Ungerechtigkeit: Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, erhielt ein Elternteil zusätzliche drei Rentenpunkte – oder ganz praktisch ausgedrückt: pro Monat 96 Euro mehr Rente im Westen, 92 Euro mehr im Osten. Wurde das Kind jedoch vor dem Jahr 1992 geboren, gab es nur einen zusätzlichen Rentenpunkt: statt 96 Euro also nur 32 Euro Rente mehr pro Monat.
Das wurde 2014 mit einem weiteren sogenannten Kindererziehungsjahr abgemildert. Folgen könnte nun auch der dritte Rentenpunkt, allerdings für Mütter oder Väter mit drei oder mehr Kindern.
Aber warum nicht gleich konsequent sein und statt der faktischen Mütterrente grundsätzlich halbe-halbe machen? Obwohl er sonst fast immer was zu kritisieren hat, diese Änderung fände selbst Matthias W. Birkwald falsch. Er ist Rentenexperte der Linken im Bundestag und sagt: "Wenn in Zukunft bei einem modernen Paar der Mann seine Arbeitszeit reduziert, dann soll er sich natürlich auch den Ausgleich dafür über die Kindererziehungszeiten in der Rente holen. Wenn aber die alte 'Hausfrauenehe' weitergeführt wird, also die Frau zu Hause bleibt und der Mann arbeiten geht, warum soll der Mann dann Kindererziehungszeiten bekommen?"
Wie so häufig bei Rententhemen sind auch die Kindererziehungszeiten im Detail ziemlich kompliziert. Der ganz praktische Tipp von Linken-Politiker Birkwald lautet: "Sich bei der Rentenversicherung informieren. Da gibt es das Formblatt V0810. Es hat sechs Seiten und dann ist man informiert. Und danach sollte man sich den Antrag V0820 runterladen. Mit diesem Antrag kann man festlegen, ob für die Mutter oder den Vater die Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden." Nur aufteilen lässt sich die Mütterrente auch künftig nicht.
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