Die nachfolgende Rede zu "Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)" habe ich am 30. November 2019 zu Protokoll gegeben. Dieses Verfahren war interfraktionell zwischen den demokratischen Fraktionen verabredet worden, um zu verhindern, dass der Plenumstag von Donnerstag, 9 Uhr, früh bis Freitag früh, 4 Uhr, gedauert hätte.
Die AfD hat sich dieser Verabredung verweigert, wohl als Retourkutsche dafür, dass ihre Kandidatin für das Amt der/des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags nicht gewählt wurde.
Daraufhin verabredeten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und Bündnis 90 / Grüne, dass ab TOP 13 nur je ein/e Redner*in der Koalition und ein/e Redner*in der Opposition im Plenum spricht und alle andere vorbereiteten Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Nachfolgend können Sie die zu Protokoll gegebene Rede lesen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin / Herr Präsident, meine Damen und Herren,
grundsätzlich begrüßt DIE LINKE die Ziele und Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs, der für Pensionskassen und Pensionsfonds EU-weite Mindeststandards einführt.
Diese stärken - gerade im Niedrigzinsumfeld, das viele Versicherer zu riskanteren Geldanlagen verleitet - die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und sie stärken auch das Risikomanagement in den Einrichtungen selbst.
Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sollen ja mit den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber*innen nicht möglichst ungehindert und vermeintlich erfolgreich spekulieren, sondern langfristig stabile, berechenbare und gute Betriebsrenten garantieren!
DIE LINKE begrüßt ebenfalls die Einführung von öko-sozialen Nachhaltigkeitsfaktoren, die aber leider nur die Unternehmensführung und nicht auch die Anlageentscheidungen beeinflussen sollen. Hier hätten wir uns verbindlichere Regelungen gewünscht.
Außerdem begrüßen wir LINKEN die neuen Informationspflichten gegenüber den zukünftigen Betriebsrentenrinnen und -rentnern über die zu erwartende Rentenhöhe und den Renteneintritt. Insgesamt sind die Infoblätter aber noch weiter zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Die komplette Einführung einer Solvency-II-Regulierung für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) durch die Hintertüre sollte aber in der Tat verhindert werden. Das würde viele kleine EbAVs erdrücken. Wir könnten uns hingegen ein „Solvency-II-light“ vorstellen, mit dem auf die Größe einer EbAV flexibel und proportional reagiert wird.
Eine zu starke Belastung der Versorgungseinrichtungen mit Berichtspflichten ohne erhöhten Nutzen für die späteren Betriebsrentner*innen treibt die Kosten unnötig nach oben!
Diese Sorge, die sich auch in den FDP-Anträgen ausdrückt, bleibt bestehen, aber die FDP übertreibt es in ihrer einseitigen Ablehnung von mehr und eben auch besserer Regulierung. Das wird vor allem in Ihrem ideologischen Entschließungsantrag deutlich, den wir ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP!
Deshalb enthalten wir uns bei dem Gesetz insgesamt.
Wir fordern eine angemessene Regulierung unter Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes, damit die Leistungen für die Versorgungsbezieher*innen sowie -anwärter*innen auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten gesichert werden.
Besonders hervorheben und unterstützen möchte ich aber die Kritik des DGB aus der Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss: Wir brauchen dringend eine neue, juristisch bindende Definition der betrieblichen Altersversorgung. Die EU-Richtlinie hatte klargestellt, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung keine reinen Anbieter von Finanzdienstleistungen sind, sondern Einrichtungen zur Altersversorgung mit einem sozialen Zweck.
Um sicherzustellen, dass der soziale Charakter der EbAV in der künftigen Aufsichtspraxis und der künftigen Regulierung berücksichtigt wird, schlug der DGB vor, diese Begriffsdefinition in das Versicherungsaufsichtsgesetz auszunehmen.
Das hätte DIE LINKE begrüßt, und wir gehen noch weiter: Wir sprechen nur noch dann von betrieblicher Altersversorgung, wenn sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu mindestens 50 Prozent an ihren Gesamtkosten beteiligen.
Denn betriebliche Altersversorgung kommt von versorgen und nicht von vorsorgen.
Herzlichen Dank!
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