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Matthias W. Birkwald

Heils Plan für den großen Rentencheck

Matthias W. Birkwald wirbt im Handelsblatt für eine "gute und ehrliche Vorsorgeinformation", um "mehr Menschen davon überzeugen, dass an einem lebensstandardsichernden Ausbau der gesetzlichen Rente kein Weg vorbeiführen wird!"

02.04.2019
Gregor Waschinski

Die Große Koalition will die Bürger besser über ihre Ansprüche beim Alterseinkommen informieren. In das Projekt kommt nun Bewegung.

Bei ihrer Absicherung für das Alter können die Bürger leicht den Überblick verlieren: Neben der gesetzlichen Rente gibt es Zehntausende betriebliche Möglichkeiten, dazu noch einmal unzählige Angebote der privaten Altersvorsorge. Kaum jemand vermag zu sagen, mit welchem Alterseinkommen er später rechnen kann.

Die Bundesregierung will mit einer „säulenübergreifenden Renteninformation“ Abhilfe schaffen, das hat sie im Koalitionsvertrag versprochen. In das Projekt kommt nun Bewegung: Dem Handelsblatt liegt ein im Auftrag des Sozial- und Finanzministeriums erstelltes Gutachten vor, das den schrittweisen Aufbau eines zentralen Onlineportals skizziert. Ein Gesetzgebungsverfahren könnte dem Vernehmen nach im Herbst beginnen.

„Eine verlässliche Rentenpolitik ist das Kernversprechen unseres Sozialstaats. Dazu gehört auch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger möglichst unbürokratisch an einer zentralen Stelle informieren können, wie es um ihre gesamte Altersvorsorge aus allen drei Säulen bestellt ist“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Handelsblatt.

Ziel sei, die Transparenz der Altersvorsorge für die Menschen zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand aufseiten der Träger der Altersvorsorge in Grenzen zu halten. Mit dem Rentencheck will der Arbeitsminister einen weiteren Punkt der rentenpolitischen Agenda der Bundesregierung abarbeiten.

Im vergangenen Jahr beschlossen die Koalitionsfraktionen im Bundestag, die Mütterrente auszuweiten, künftige Erwerbsminderungsrentner besserzustellen, Geringverdiener bei den Rentenbeiträgen zu entlasten und das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent zu halten, ohne dass der Beitragssatz über 20 Prozent steigen darf. Bis zur Sommerpause soll ein Gesetzentwurf zur Grundrente für langjährige Geringverdiener im Kabinett sein, über die konkrete Ausgestaltung streiten Union und SPDaber heftig.

Sorgen über die Finanzlage im Alter

Fast vier von fünf Deutschen sorgen sich laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um ihre finanzielle Situation im Alter. Die säulenübergreifende Renteninformation soll den Bürgern künftig eine realistische Einschätzung ermöglichen, wie es um ihr Einkommen im Ruhestand bestellt sind.

Der Überblick kann dann ein Anstoß sein, mehr zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Dass Ängste vor Finanzproblemen im Alter auch mit mangelnder Information zu tun haben könnten, legt eine Erhebung der Fondsgesellschaft Fidelity aus dem vergangenen Jahr nahe. Jeder fünfte Befragte hielt demnach schon das regelmäßige Informationsschreiben der gesetzlichen Rentenversicherung für unverständlich.

Mehr als die Hälfte der Berufstätigen wünschte sich ein System, das die individuellen Ansprüche aus allen drei Rentensäulen abbildet. Die Versorgungsbausteine für das Alter würden nicht zuletzt aufgrund einer sich ändernden Arbeitswelt kleinteiliger und die Zahlungsquellen für Versorgungsbezüge vielfältiger, heißt es in der Untersuchung der Universität Ulm und des Beratungsunternehmens Aon.

„Für die Verbraucher wird es damit zunehmend schwieriger, sich bereits während des Berufslebens ein umfassendes Bild über das spätere Versorgungsniveau zu verschaffen und alle fälligen Versorgungsbestandteile im Blick zu behalten.“ Der Ulmer Professor Hans-Joachim Zwiesler macht deutlich: „Schon ein reiner Überblick über vorhandene Altersvorsorgeprodukte an einer zentralen Stelle würde die gegenwärtige Situation deutlich verbessern.“

Die Alterssicherung in Deutschland ist ein Flickenteppich. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht aus 16 eigenständigen, meist regional organisierten Trägern. Zur sogenannten ersten Säule gehören daneben auch die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte und die berufsständischen Versorgungswerke, beispielsweise für Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte.

Kaum überschaubar ist das Dickicht aus Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktzusagen in der betrieblichen Altersversorgung. Und in der dritten, privaten Säule reicht die Spannbreite von unterschiedlichen Produkten der Riester-Rente bis hin zu Kapitallebensversicherungen.

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jedes Jahr ein Informationsschreiben über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der zu erwartenden gesetzlichen Rente. Daneben verfügen rund 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis 65 Jahren zusätzlich über eine betriebliche oder private Alterssicherung. Die Mitteilungen zu den Ansprüchen trudeln, wenn überhaupt, einzeln und unterschiedlich aufbereitet bei den Versicherten ein.

Die Gutachter schlagen vor, bei der Schaffung einer säulenübergreifenden Renteninformation zunächst jene Versorgungseinrichtungen einzubeziehen, die bereits regelmäßige Standmitteilungen verschicken. Für die Einbindung der Beamtenversorgung seien allerdings „umfangreiche Vorarbeiten“ notwendig.

„Um den zeitnahen Start einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation zu ermöglichen, sollte die Einbeziehung der Beamtenversorgung erst in einer späteren Ausbaustufe vorgesehen werden“, schreiben sie. Das gelte auch für berufsständische Versorgungswerke, die bislang keine regelmäßigen Standmitteilungen versenden.

Bei der Auswahl sollten zudem nur solche Produkte berücksichtigt werden, die „klar erkennbar vorrangig der Altersvorsorge dienen“. In der ersten und zweiten Säule sei das grundsätzlich gegeben. „Im Bereich der dritten Säule würden wir diejenigen Produkte einbeziehen, die vertragsgemäß einen Sparprozess vorsehen, bei dem das vorgesehene Fälligkeitsdatum in einem rentennahen Alter liegt“, heißt es im Gutachten.

Die Bürger sollen über ein Onlineportal auf ihren Rentenstand zugreifen können. Eine Herausforderung ist, wie die Ansprüche aus den unterschiedlichen Säulen eindeutig einem Versicherten zugeordnet werden können. Die Gutachter empfehlen, dafür „unveränderliche Identifikationskennzeichen“ zu verwenden, etwa die steuerliche Identifikationsnummer oder die Sozialversicherungsnummer. Ob das rechtlich möglich ist, gilt unter Experten aber zumindest im Fall der Steuer-ID als unsicher.

Keine zentrale Datenspeicherung

Aus Gründen des Datenschutzes sprechen sich die Gutachter dafür aus, die Informationen zur Altersvorsorge nicht zentral zu speichern. Stattdessen sollten die Daten nach einer Anfrage des Versicherten „bedarfsabhängig“ von den unterschiedlichen Stellen eingeholt werden.

„Es soll bewusst keine allumfassende Datenbank entstehen. Vielmehr können die Nutzer nach unserem Vorschlag über eine gemeinsame Nutzeroberfläche weitgehend unmittelbar auf die Daten der einzelne Versorgungsträger zugreifen“, erklärten die Studienautoren Gundula Dietrich und André Geilenkothen von Aon.

Die Angaben sollen dann so aufbereitet werden, dass der Nutzer mit dem Onlinecheck „die geschätzte, ungefähre Höhe seiner gesamten Altersrente“ überprüfen kann. Dabei sollen sowohl bisher erreichte als auch noch erreichbare Ansprüche aufgeführt werden. Die Vorhersagen müssten „unter Verwendung vorsichtig realistischer Annahmen“ getroffen werden.

Bei der Berechnung würde unterstellt, dass die Versicherten weiter im bisherigen Umfang Beiträge in die gesetzliche Rente oder in eine ergänzende Vorsorge zahlen. Weiterhin schlagen die Gutachter vor, die prognostizierten Alterseinkommen so umzurechnen, dass sie der heutigen Kaufkraft entsprechen. Dadurch sollen die Versicherten einen besseren Eindruck von ihrem finanziellen Spielraum in der Rente bekommen.

Die Studienautoren empfehlen, die Altersvorsorgeeinrichtungen als Träger in das geplante Onlineportal einzubinden, um „die notwendige Akzeptanz“ sicherzustellen. Der Staat sollte klare Vorgaben machen und die Anbieter zur Bereitstellung der Daten gesetzlich verpflichten, aber von zu detaillierten Regelungen absehen. Um Kosten und Verwaltungsaufwand gering zu halten, könnten schon vorhandene Standmitteilungen als Basis genommen werden.

Der Zeitplan für die „säulenübergreifende Renteninformation“ sieht dem Vernehmen nach vor, dass sich die Bundesregierung in einem Dialogprozess mit den Versorgungsträgern bis zum Herbst auf erste grundsätzliche Weichenstellungen einigt, etwa beim Aufbau der Trägerorganisation.

Außerdem sei eine Abstimmung mit dem Justiz- und Innenministerium sowie dem Bundesdatenschutzbeauftragten über die rechtliche Zulässigkeit eines einheitlichen Identifikationsmerkmals für die Abfrage der Rentendaten nötig. Anschließend soll die Arbeit an dem Gesetzentwurf beginnen.

Die Gutachter halten es für möglich, „in den nächsten zwei bis drei Jahren“ ein Pilotprojekt zu starten, bei dem auf freiwilliger Basis zunächst ein Teil der Vorsorgeeinrichtungen in das Portal eingebunden wird. Die Erkenntnisse aus dem Testbetrieb könnten dann genutzt werden, den Online-Rentencheck für alle Bürger im Regelbetrieb einzuführen. Heil sagte dem Handelsblatt: „Mein Ziel ist, dass wir noch in dieser Legislaturperiode den Einstieg in die Umsetzung dieses sehr sinnvollen, aber auch sehr ambitionierten Projekts schaffen.“

Auch Opposition fordert Transparenz

Das Ziel einer transparenten Renteninformation wird auch in der Opposition geteilt. „Die Mehrzahl der Bevölkerung kann ihr Einkommen im Alter nicht richtig einschätzen“, sagte der FDP-Rentenexperte Johannes Vogel dem Handelsblatt.

„Wir fordern daher schon lange ein digitales Vorsorgekonto, bei dem jede und jeder ganz einfach in wenigen Minuten in einer App die Summe der individuellen Vorsorgebausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sehen kann.“ Die Große Koalition müsse „mit einem klaren und ehrgeizigen Zeitplan Gas geben“.

Auch der rentenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion im Bundestag, Matthias W. Birkwald, hält eine „transparente und verständliche Vorsorgeinformation“ für alle drei Säulen der Altersvorsorge für wünschenswert. Birkwald vermutet dabei, dass „vor allem das Scheitern der Riester-Rente“ deutlich werde, wenn die Versicherungskonzerne „zu ehrlichen und klaren Aussagen“ über die Vorsorgeprodukte verpflichtet würden.

„Ich bin mir sicher: Eine gute und ehrliche Vorsorgeinformation wird noch mehr Menschen davon überzeugen, dass an einem lebensstandardsichernden Ausbau der gesetzlichen Rente kein Weg vorbeiführen wird“, sagte er dem Handelsblatt.

Ebenfalls positiv äußerte sich Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Eine umfassende Renteninformation kann Verbrauchern helfen, einen Überblick über ihre Altersvorsorge zu geben. Zusätzlicher Vorsorgebedarf kann so besser erkannt werden“, erklärte Müller. Wichtig ist allerdings, die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.