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Matthias W. Birkwald

Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Gesetzentwurf von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

22.11.2017

Das Schattendasein des § 219a StGB erleichterte es, dass er die verschiedenen
Reformdebatten zu den strafrechtlichen Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen überdauerte und selbst dann in Kraft blieb, als 1976 entschieden wurde, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungenstraffrei sind. Damit besteht heute die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten
dürfen.