Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde bewahrt nicht vor Armut. Vor allem in Ballungszentren und großen Städten sind Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung darauf angewiesen, zu ihrem Lohn ergänzende Hartz-IV-Leistungen zu beziehen, um die Miete bezahlen zu können. Für Alleinerziehende reicht ein niedriger Mindestlohn auch außerhalb großer Städte nicht aus, um die Existenz zu sichern, deshalb fordert der deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Mindestlohngesetz dergestalt ändert, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde erhöht wird.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022