Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist zu reduzieren. Um gute Arbeit zu schaffen, bedarf es Neuregelungen im Arbeitsrecht, mit denen niedrig entlohnte und unsichere Beschäftigung eingedämmt und das reguläre Arbeitsverhältnis gestärkt wird. Dafür ist als erster Schritt der gesetzliche Mindestlohn so auszugestalten, dass nach einem arbeitsreichen Leben eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus bezogen werden kann. Dies ist derzeit unter 12 Euro pro Stunde nicht möglich. Die Leiharbeit ist kurzfristig durch eine maximale Verleihdauer von drei Monaten und „Equal Pay“ (gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaft) ab dem ersten Einsatztag strikt zu begrenzen. Langfristig muss Leiharbeit verboten werden. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder zur Regel werden, indem sachgrundlose Befristungen abgeschafft, Befristungsgründe reduziert und Ket-tenbefristungen verhindert werden. Minijobs sind in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022