Um Beschäftigte besser vor unfreiwilliger Teilzeit und Arbeitsverträgen mit wenigen Stunden zu schützen, die ihre Existenz nicht sichern, ist eine Mindeststundenanzahl von 22 Stunden für Arbeitsverträge einzuführen, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden kann. Zudem ist endlich ein Rückkehrrecht in Vollzeit zu realisieren, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in der Teilzeitfalle stecken bleiben, wenn sie vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022