In Ostdeutschland stammen 97 Prozent aller Alterssicherungsleistungen (gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Pensionen) aus der gesetzlichen Rente, während es im Westen nur 70 Prozent sind. Das Fehlen von Prämienzahlungen im Sinne eines 13. Monatsgehalts macht sich für viele Menschen im Osten bei der Rente deutlich bemerkbar. Versicherte, die beispielsweise als Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ab 1982/1983 erstmalig einem Zusatzversorgungssystem angehörten, können durch die zusätzliche rentenrechtliche Anerkennung der Jahresendprämie mit bis zu 25 Euro mehr an monatlicher Rente rechnen.
Viele Ostdeutsche empfinden die fehlende Anerkennung ihrer regelmäßig erhaltenen Prämien als Geringschätzung ihrer Lebensleistung. Es ist ungerecht, dass die Prämien nur bei denjenigen Personen mit Zughörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem für die Rente anerkannt werden. Außerdem ist es diesen Betroffenen nicht zuzumuten, ihren Anspruch und dessen Höhe weiterhin individuell vor Gericht durchsetzen zu müssen. Eine einfachere Anerkennung von Prämien aus DDR-Zeiten wäre ein wichtiger Schritt zur Herstellung der deutschen Einheit und zur Bekämpfung von Altersarmut.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
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