Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert sondern auch mitbestimmt. Trotzdem gibt es in neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, keinen Betriebsrat. Der Gesetzgeber muss Betriebsratswahlen insgesamt fördern. Denn betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Die Beteiligung der Beschäftigten stellt sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitge-bern und ihrer Profitlogik überlassen wird. Zusammen mit den Gewerkschaften ist es Aufgabe von Betriebsräten, zu verhindern, dass die Konkurrenz zwischen den Betrie-ben auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und diese gegeneinander ausgespielt werden. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen und -verordnungen zu überwachen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, hierzu gute Rahmenbedingungen zu schaffen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022