Die Schaffung umfassender Barrierefreiheit ist eine der zentralen Forderungen der seit dem 26.03.2009 rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen dabei die Artikel 2, 3, 4 und 9 der UN-BRK. Menschen mit Beeinträchtigungen werden im alltäglichen Leben aber immer noch an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren. Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022