Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann, sowie im Dialog mit den Bundesländern und den übrigen Dienstherren darauf hinzuwirken, dass auch diese eine entsprechende reale Wahlmöglichkeit für die dortigen Beihilfeberechtigten schaffen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022