Im „Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume 2016“ hat die Bundesregierung politische Ziele für Ländliche Räume skizziert und ihre Schwerpunkte in drei Handlungsdirektiven zusammengefasst. Das sind „Wohnen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge“, „Regionale Wirtschaft und Arbeit“ und „Landnutzung, natürliche Ressourcen und Erholung“.
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist wiederum eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zur Einsetzung angekündigt. Sowohl durch den selbst vorgelegten Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 als auch durch die ausführliche Stellungnahme des Sachverständigenrates Ländliche Entwicklung (SRLE) aus dem Jahr 2017 wird deutlich, dass es in dieser Beziehung keinerlei Erkenntnis-, sondern viele Umsetzungsdefizite in Deutschland gibt. Der Sachverständigenrat teilt dazu mit: „Die Herausforderungen, vor denen die Ländlichen Räume stehen, sind bekannt und erlauben kein Abwarten bis zum Ende der Legislaturperiode.“ Die im Koalitionsvertrag vereinbarten 1,5 Milliarden Euro reichen dafür nicht aus. Eine erforderliche Bündelung der Aufgaben in einem Ressort ist der neuen Bundesregierung nicht gelungen. So wird die Chance zur Entwicklung einer ressortübergreifenden Strategie vertan. Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2018 und 2019 sind nun dringend entsprechende Weichenstellungen zu treffen, die der Aufgabe angemessen und erforderlich sind.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022