Mit dem Entwurf eines Pflegepersonalstärkungsgesetzes reagiert die Bundesregierung erstmals auch auf den Pflegenotstand in der Altenpflege. Es ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, durch zusätzliche Fachkräfte die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen zu stärken und diese zusätzlichen Pflegekräfte aus der Krankenversicherung zu finanzieren.
Die Lösung anderer grundlegender Probleme im Bereich der Pflege wird jedoch erneut vertagt. Für die ambulante Alten- und Krankenpflege sieht der Gesetzentwurf nur eine bessere Honorierung der Wegezeiten vor. Diese Teillösung kann jedoch weder den besonderen Notstand im ländlichen Raum beheben noch für mehr qualifizierte Pflegekräfte in der ambulanten Pflege sorgen. Dafür fehlt vor allem eine gesetzlich geregelte, vollständige Refinanzierung tariflicher Bezahlung, insbesondere in der häuslichen Krankenpflege.
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