Die Möglichkeit, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, muss allen Beschäftigten offen stehen. Vielfältige Gründe können eine temporäre Teilzeitbeschäftigung erforderlich oder wünschenswert machen. Sei es die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine nebenberufliche Qualifizierung oder einfach mehr freie Zeit für das Privatleben. Ohne ein Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenzahl führt der bestehende Teilzeitanspruch in eine Sackgasse, die sogenannte Teilzeitfalle. Dauerhafte Teilzeitbeschäftigung heißt dann: geringere Aufstiegschancen, die Gefahr von Altersarmut und fehlende Existenzsicherung aufgrund geringerer Löhne. Dies betrifft insbesondere Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer, deshalb fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022