Menschenrechte sind interdependent, also unteilbar und voneinander abhängig. So bildet das Recht auf soziale Sicherheit als soziales Menschenrecht eine wesentliche Voraussetzung dafür, bürgerliche und politische Menschenrechte wahrnehmen zu können. Obwohl weltweit 164 Staaten den UN-Sozialpakt ratifiziert haben, sind die wsk- Rechte in vielen Ländern – auch in Deutschland – unzureichend geschützt. Insbesondere sind sie – anders als bürgerliche und politische Rechte – kaum in der deutschen Verfassung verankert. Mit den Artikeln 20 Abs.1 und 28 Abs.1 des Grundgesetzes (GG) wurde die Bundesrepublik Deutschland jedoch auf die Sozialstaatlichkeit festgelegt („sozialer Bundesstaat“). Die Verpflichtung des Staates für ein Existenz- und Teilhabeminimum zu sorgen, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst aus-macht, leitet sich aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ab.
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Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022