Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (TSG) aufgehoben und das Personenstandsgesetz (PStG) erweitert wird. Die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses vom 10. Oktober 2017 sowie die grundgesetzlich und menschenrechtlich garantierten Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen sind umzusetzen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022