Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierungsgrundlage stellt, indem die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 aufgehoben wird; zum 1. Januar 2020 Kapitaleinkünfte in die Beitragsbemessung einbeziehtund flächendeckend und bundeseinheitlich die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege sichert und der die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile senkt, indem der Versichertenkreis in der Sozialen Pflegeversicherung erweitert wird. Dabei sind noch in dieser Wahlperiode alle bisher privat Pflegeversicherten in die Soziale Pflegeversicherung überzuleiten.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022