Für viele Menschen gehören eigene Kinder zu einem erfüllten Leben. Mit einer Kinderwunschbehandlung können sich viele Frauen und Personen anderen Geschlechts, die schwanger werden können, ihren Kinderwunsch erfüllen. Derzeit ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung auf jene Ehepaare begrenzt, die eigene Ei- und Samenzellen hier für einsetzen können. Sie sollte mehr Menschen zugänglich gemacht werden, auch um Diskriminierungen aufgrund von Einkommen und/oder aufgrund von sexueller Orientierung bzw. Partnerschaftsstatus abzubauen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022