Derzeit sind Asylsuchende in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts von GKV-Leistungen ausgeschlossen und erhalten stattdessen in den meisten Bundesländern nur rudimentäre Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies widerspricht grundsätzlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen, deshalb fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit alle Asylsuchenden in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022