Die Ende Januar 2019 vorgestellten Empfehlungen der Kohlekommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ können nur ein erster Schritt sein, um den bisher verschleppten Kohleausstieg gesetzlich in die Wege zu leiten und den Strukturwandel in den Braunkohleregionen in Ost und West sozial gerecht und planungssicher zu gestalten. Der von der Kommission vorgeschlagene Kohleausstieg beginnt zu langsam und das Ende der Kohleverstromung bis 2038 ist klimapolitisch nicht hinreichend. Es bedarf konkreter Sofortmaßnahmen, um die Klimaziele 2020 und 2030 sowie die Vorgaben des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. Gleichzeitig darf der notwendige Kohleausstieg nicht zu neuen sozialen Ungerechtigkeiten führen. Energiekonzerne und Industrie müssen einen fairen Beitrag zur Energiewende leisten statt durch Strompreisprivilegien und nicht gerechtfertigte Entschädigungen auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger belohnt zu werden. Die Schülerstreiks für mehr Klimaschutz zeigen, dass die Klimafrage eine Frage der Generationengerechtigkeit ist.
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