Personen, die im Alter von 40 bis 60 Jahren nach Deutschland eingewandert sind und bis zum Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgegangen sind, haben dennoch in Deutschland häufig zu geringe Rentenansprüche für eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts im Rentenalter aufbauen können. Dies führt häufig zu einem ergänzenden Bezug von Grundsicherung im Alter.
Die antragstellenden Fraktionen haben unterschiedliche Auffassungen darüber, auf welchem Wege die Situation der Alterssicherung der jüdischen Kontingentflüchtlinge zielgenau und politisch adäquat verbessert werden kann. Sie eint aber der Wille, dass eine zügige Verbesserung der Situation erreicht werden muss, denn die Frage ist mit Blick auf das oft hohe Alter der Betroffenen dringlich. Zumindest die zu Recht im Koalitionsvertrag enthaltene Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess samt Inkludierung der Gruppe der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie der jüdischen Kontingentflüchtlinge sollte im Sinne eines glaubhaften Regierungshandelns unverzüglich angegangen werden. Alternativ könnte die Bundesregierung nach dem Vorbild der sogenannten „Ghetto-Renten“ in der vergangenen Legislaturperiode zu fraktionsübergreifenden Gesprächen unter Einbeziehung von Fraktionen der Opposition laden. Nur weiteres Nichthandeln sollte keine Option sein.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022