Das Kinder- und Jugendhilfegesetz begleitet mit seinem umfangreichen Leistungskatalog Kinder und ihre Familie überwiegend geräuschlos beim Großwerden und Wachsen. Dazu gehören Kitas, Jugendzentren, Pflegefamilien, Kinderheime und Wohngruppen, Familienberatungsstellen, Strukturen des Kinderschutzes, Jugendsozialarbeit- und -berufshilfe, Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit und Unterstützungssysteme für Familien in Krisensituationen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird aber auch als Reparaturbetrieb eingesetzt, um soziale Verwerfungen und Disparitäten zu reduzieren oder als Feuerwehr, um in eskalierenden Konfliktlagen befriedend zu wirken. Ihre Verantwortung für die Gesellschaft ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich zwar in der Ausgabenentwicklung, nicht aber in einer adäquaten Ausstattung oder gar präventiven Arbeit widerspiegelt. Bei all den gegebenen Defiziten im System besteht in der Kinder- und Jugendhilfe Handlungsbedarf. Der im KJSG gewählte Ansatz ignoriert relevante gesellschaftliche Veränderungen und geht am notwendigen Handlungsbedarf in vielerlei Hinsicht vorbei.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022