Die im Aktiengesetz festgehaltene Regelung zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung garantiert nicht, dass sich die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Lohn- und Gehaltsentwicklung der übrigen Beschäftigten entwickeln. Die übrigen Angestellten sind daher häufig mit stagnierenden oder sogar sinkenden Löhnen und Gehältern, geringeren zukünftigen Rentenzahlungen und die Kleinaktionäre mit niedrigeren Dividenden konfrontiert. Die Ertragskraft und damit die langfristige Entwicklung eines Unternehmens kann durch unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütungen geschwächt werden.
Enthüllungen über potentielle Rechtsbrüche innerhalb von DAX-Unternehmen (etwa Ermittlungen zu Abgastricks bei Volkswagen, Beteiligung an Cum-Ex-Gestaltungen und Beihilfe zur Geldwäsche bei der Deutschen Bank) haben aufgrund der begrenzten Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden häufig nicht zu einer hinreichenden persönlichen Haftung von verantwortlichen Managern geführt.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022