Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die ärztliche Todesfeststellung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die gemeinsame Selbstverwaltung wird beauftragt, das Nähere zum Einbezug in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu regeln.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022