Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine Regelung zum Stopp der Geschlechtsmerkmale verändernden medizinischen Eingriffe an Säuglingen und nichteinwilligungsfähigen Minderjährigen sowie ein Verfahren zur Identifikation und Behebung von Vollzugsdefiziten mit Ländern und Ärztekammern einzuführen. Hierfür legt die Bundesregierung bis zum 1. Juli 2019 einen Gesetzentwurf vor und initiiert die parlamentarische Willensbildung zur Einordnung und Ausgestaltung der Opferentschädigung.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022