Das Rentenniveau soll mit dem Gesetzentwurf bis 2025 auf mindestens 48 Prozent, der Beitragssatz auf höchstens 20 Prozent fixiert werden. Mit dieser so genannten „doppelten Haltelinie“ wird die Abwärtsbewegung des Rentenniveaus zwar begrenzt, aber eine lebensstandardsichernde Rente ist mit einem Rentenniveau von 48 Prozent kaum erreichbar. Das mit dem Gesetzentwurf festzuschreibende Rentenniveau von 48 Prozent würde den Vorausberechnungen der Bundesregierung nach auch ohne die Festschreibung erst im Jahr 2024 mit 47,5 Prozent merklich unterschritten werden, die Niveauschutzklausel entfaltet ihre Wirkung also nur in zwei der sechs Geltungsjahre. Gleichzeitig verzichtet der Gesetzentwurf darauf, das Rentenniveau deutlich anzuheben und damit dafür zu sorgen, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder eine Höhe erreicht, die tatsächlich den vorherigen Lebensstandard sichern kann.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022