Der befristete Wegfall der Grundlohnsummenbindung durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die bisher durch den Wegfall der Grundlohnsummenbindung erzielten Vergütungssteigerungen reichen jedoch nicht aus, um die über lange Jahre hinweg schlechte Einkommenssituation von Heilmittelerbringern in der ambulanten Versorgung zügig auf ein angemessenes Niveau zu heben.
Es sind rasche und weitergehende Maßnahmen nötig, um die zukünftige Versorgung im Heilmittelbereich zu sichern. Dazu gehören eine schnelle und angemessene Anhebung der Vergütung der in diesen Bereichen tätigen Heilmittelerbringenden, die finanzielle Entlastung durch die Umsetzung der Schulgeldfreiheit und eine zügige Modernisierung der Ausbildung der beteiligten Berufsgruppen.
Aktueller denn je: Ausführliches Interview im „Versicherungsboten“ zu allen wichtigen Fragen rund um die gesetzliche und die private Rente
Bundestagsrede in der Orientierungsdebatte am 26. Januar 2022